Meine Fraktionskollegin Corinna Miazga hat am vergangenen Samstag den Kampf gegen den Krebs verloren. Sie war eine mutige, willensstarke und liebenswerte Frau, die mit gerade einmal 39 Jahren viel zu früh aus unserer Mitte gerissen wurde.

Corinna war mit ihrem politischen Talent, ihrer Energie und ihrer Unbestechlichkeit eine Hoffnungsträgerin für unsere Partei, noch mehr aber war sie mir seit vielen Jahren eine liebe Freundin geworden, die ich schon jetzt sehr vermisse.

Meine Gedanken sind bei ihren Angehörigen. Ihnen gilt mein tiefempfundenes Beileid.

Ruhe in Frieden, liebe Corinna.

Urteil: Erhöhung der Parteienfinanzierung von 2018 verfassungswidrig

Konfuzius wird der Ausspruch zugeschrieben: „Wenn du lange genug an einem Flussufer sitzt, kannst du irgendwann die Leiche deines Feindes vorbeitreiben sehen“.

Im Juni 2018 war ich Berichterstatter meiner Fraktion zu dem Gesetz der Großen Koalition, mit dem die Obergrenze der Parteienfinanzierung, trotz dass bereits ein automatischer Erhöhungsmechanismus bestand, einfach mal um 25 Millionen Euro erhöht wurde. Angeblicher Grund: Kosten der Digitalisierung. Wahrer Grund: Die Wahl- und damit Einnahmenverluste der SPD.

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Bevölkerungsrückgang im Schwarzwald-Baar-Kreis

Einer der Wahlgrundsätze unseres Rechtsstaates ist der der Gleichheit der Wahl. Das bedeutet, dass alle Stimmen gleich viel wert sein müssen. Aus diesem Grund ist etwa das sogenannte Europäische Parlament aus deutscher verfassungsrechtlicher Sicht überhaupt keine Volksvertretung, denn bei den Wahlen ist die Stimme eines Maltesers ungefähr so viel wert, wie die von 57 Deutschen. Das entspricht also einer Abweichung von 5700%.

Für die Praxis fordert das Bundeswahlgesetz, dass beim Zuschnitt von Wahlkreisen eine Abweichung von maximal 15% vom Durchschnitt bei der Bevölkerungszahl (ohne Ausländer) angestrebt wird, eine Abweichung von mehr als 25% ist nicht zulässig.

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