Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Bundestag aufgetragen, die Suizidhilfe neu zu regeln. Dass über solche ethischen Fragen fraktionsübergreifend diskutiert und nach Mehrheiten gesucht wird, ist gut und richtig. Dass meine Fraktion wieder einmal von diesen Beratungen ausgeschlossen wurde, dagegen ganz klar falsch.
Heute wurden nun beide vorliegenden Gesetzesentwürfe mehrheitlich abgelehnt, vermutlich aus verschiedenen Gründen. Die Ablehnung der Gesetzesentwürfe war die richtige Entscheidung, wie ich bereits in einer Pressemitteilung und meiner Rede klar machte – gleichwohl ist die Situation unbefriedigend. Mir ist es allerdings lieber, dass die Suizidhilfe heute nicht neu geregelt wurde, als dass sie schlecht geregelt wird.
Wie es nun weitergeht, bleibt abzuwarten. Aufgrund des heftigen Widerstands seitens der Ärzteschaft muss der Dialog zeitnah fortgesetzt werden, weil eine so brisante Materie nicht gegen die wichtigste beteiligte Berufsgruppe geregelt werden kann. Aufgrund der Fragmentierung der Vorstellungen, wie eine richtige Lösung aussehen sollte, wird es kaum zielführend sein, die AfD weiter auszugrenzen.
Die überwiegende Ablehnung aus unseren Reihen war kein destruktives „Nein“ als Reaktion auf die erfolgte Abgrenzung, sondern ein sachbezogenes „Nein“ wegen inhaltlicher Mängel der Entwürfe. Deutlich wird dies am Abstimmungsverhalten zum inhaltlich unstrittigen Antrag „Suizidprävention stärken“, der mit einer überwältigenden Mehrheit von 693 Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme und vier Enthaltungen angenommen wurde.
Pressemitteilung zum Thema:
https://afdbundestag.de/thomas-seitz-keinem-der-beiden-gesetzentwuerfe-zur-neuregelung-der-sterbehilfe-kann-zugestimmt-werden/