Es gibt eine Legende, die besagt, dass es ukrainische Offiziere waren, die „im Suff” die Idee zur Sprengung der Nord Stream Pipeline in der Ostsee hatten und diese nach der Genehmigung durch den ukrainischen Präsidenten Selenskyj mit einem kleinem Team, der Jacht „Andromeda” und viel Sprengstoff dann auch in die Tat umsetzten.
Da dem Generalbundesanwalt offenbar genug Indizien zugespielt wurden, um dieser Geschichte Glauben zu schenken, hatte er im Juni einen Haftbefehl gegen einen ukrainischen Staatsbürger erlassen (dem aber von polnischen Behören die Flucht in sein Heimatland ermöglicht wurde).
Da ein militärischer Angriff auf nationale Infrastruktur durchaus ein Thema beim Aufeinandertreffen der Regierungsschefs der beiden betroffenen Staaten sein könnte und sollte, wollte ich vom Bundeskanzleramt folgendes wissen:
„Wurde bei dem Treffen von Bundeskanzler Olaf Scholz und dem Präsidenten der Ukraine Wolodymyr Selenskyj am 6. September 2024 in Frankfurt am Main der vom Generalbundesanwalt erwirkte Haftbefehl gegen einen ukrainischen Staatsangehörigen wegen des Angriffs auf die Energieversorgung Deutschlands durch die Sprengung der Gaspipeline “Nordstream” thematisiert, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über den Angriff erlangt?“
Fast erwartungsgemäß wurde meine Frage natürlich nicht beantwortet:
„Die Bundesregierung äußerst sich grundsätzlich nicht zu den Inhalten vertraulich geführter Gespräche. Damit wird keine Aussage darüber getroffen, ob Informationen im Sinne der Fragestellung ausgetauscht wurden oder nicht.“