Urteil: Erhöhung der Parteienfinanzierung von 2018 verfassungswidrig

Konfuzius wird der Ausspruch zugeschrieben: “Wenn du lange genug an einem Flussufer sitzt, kannst du irgendwann die Leiche deines Feindes vorbeitreiben sehen”.

Im Juni 2018 war ich Berichterstatter meiner Fraktion zu dem Gesetz der Großen Koalition, mit dem die Obergrenze der Parteienfinanzierung, trotz dass bereits ein automatischer Erhöhungsmechanismus bestand, einfach mal um 25 Millionen Euro erhöht wurde. Angeblicher Grund: Kosten der Digitalisierung. Wahrer Grund: Die Wahl- und damit Einnahmenverluste der SPD.

Dass die GroKo damit die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema ignorierte, hatte ich schon ihr in der ersten Lesung am 8.Juni gesagt. In der 2./3. Lesung am 15. Juni musste ich aufgrund des undemokratischen und unparlamentarischen Durchpeitschens dieses Gesetzes noch etwas deutlicher werden, was den Bundestagspräsidenten (Geldkoffer-Schäuble) dazu veranlasste, sich vor die blamierte SPD zu werfen und mir einen Ordnungsruf anzudrohen.

Ein Plädoyer für dieses Erhöhungsgesetz seitens der Union hielt übrigens damals im Bundestag der Abgeordnete Stephan Harbarth, der heute Präsident und Vorsitzender des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts ist. Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das der damaligen Opposition Recht gibt und die Erhöhung für verfassungswidrig erklärt, wurde zum Glück vom Zweiten Senat verhandelt. Trotzdem zeigt der Fall, wie gefährlich es ist, Berufspolitiker zu Verfassungsrichtern zu machen und wie sehr bereits unter Angela Merkel unser Rechtsstaat beschädigt wurde.

Ein Kommentar

  1. Klasse Arbeit Herr Seitz. Vielen Dank und großen Respekt. Hoffe dass die Millionen nun auch zurück bezahlt werden müssen.

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