Strafmündigkeitsalter herabsetzen!

In meiner Rede zu unserem Gesetzentwurf zur Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters auf zwölf Jahre ging ich auf den furchtbaren Mord an der zwölfjährigen Luise ein, der aber nur die Spitze des Eisbergs aus Kinderkriminalität darstellt. Es gibt Zwölf- und 13jährige, die im vollen Bewusstsein verbotene kriminelle Handlungen begehen. Nach derzeitigem Recht, gibt es keinerlei Möglichkeit, diese strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Das muss sich ändern!

Gesetzentwurf zur Absenkung des Strafmündigkeitsalters

Auszug aus dem Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung von schwerer Kinderkriminalität
(Fraktion der AfD, Bundestagsdrucksache 20/6194)


Das Problem der Kinderdelinquenz ist durch den aktuellen Fall der 12-jährigen Schülerin Luise aus Nordrhein-Westfalen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Das Mädchen wurde mit mehreren Messerstichen von zwei Mitschülerinnen im Alter von 12 und 13 Jahren getötet. Kinderdelinquenz ist kein Problem, das erst seit dieser Tat existiert. Tatsache ist, dass auch Kinder andere Menschen quälen, ermorden und vergewaltigen, wie folgende Beispiele belegen:

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175 Jahre Deutsche Revolution

Heute vor 175 Jahren, am 18. März 1848, begannen in Berlin die Barrikadenkämpfe im Rahmen der Deutschen Revolution. Diese hatte wiederum ihren Ausgang bei uns hier in Baden genommen und war schnell auf München, Wien und Berlin umgeschlagen, bald gefolgt von Norditalien, Ungarn und Sachsen.

Es ging den Revolutionären vor allem um Demokratie und Gleichheit vor dem Gesetz, aber dazu auch erst einmal um deutsche Nationalstaatlichkeit. Sie wollten, dass die Deutschen selbst über ihr Schicksal entscheiden und nicht weiter wie Schachfiguren auf Konferenzen europäischer Monarchen hin und her geschoben werden. Das erklärt möglicherweise auch die auffällige Zurückhaltung der aktuellen Bundesregierung anlässlich dieses wichtigen Jahrestages.

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