Der Bundestag berät heute den Gesetzentwurf der Ampelfraktionen zur „Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung“ in erster Lesung. Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas Seitz, erklärt hierzu:
„Der demokratische Verfassungsstaat hat nicht die Aufgabe, für gesellschaftliche Vielfalt zu sorgen. Wer meint, mithilfe eines Gesetzes über die gesellschaftliche Vielfalt entscheiden zu können, hat nicht den Schutz der Demokratie im Sinn, sondern eigene Machtpolitik.“ Das sagte kein Vertreter der AfD, sondern der stellvertretende Vorsitzende der FDP, Wolfgang Kubicki, unlängst über den Gesetzentwurf der eigenen Koalition zum sogenannten „Demokratiefördergesetz“.
Dass unsere Demokratie und unser Rechtsstaat vor allem von denen bedroht werden, die uns regieren, wird immer mehr Menschen klar. Die Ampel-Koalition verfolgt eine neosozialistische Transformationsagenda, die vorsieht, unsere Grundrechte – die eben eigentlich vor allem Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat sind – zu schleifen und aus unserer Demokratie eine leere Hülle zu machen.
Heute vor 79 Jahren wurde das KZ Auschwitz-Birkenau befreit, in dem zuvor unvorstellbare Verbrechen, vor allem an Juden, begangen worden waren. Die Shoah, der nationalsozialistische Völkermord an den europäischen Juden ist ein Schandfleck in der Geschichte Deutschlands und unseres Kontinents.
Die Erinnerung an das, was damals geschah, darf nicht aufgegeben werden. Nicht weil sich daraus eine wie auch immer geartete “Schuld” für die heute lebenden Menschen ergeben würde. Das ist Unsinn und wird auch nur als politische Instrumentalisierung dieses Verbrechens von deutschenfeindlicher Seite behauptet.
Aber es gibt eine Verantwortung, die sich aus der Erinnerung ergibt und dieser Verantwortung wird niemand gerecht, der massenhaft Judenhasser nach Deutschland einwandern lässt und es zulässt, dass auf Deutschlands Straßen “Juden ins Gas” skandiert wird.
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