Strafmündigkeitsalter herabsetzen!

In meiner Rede zu unserem Gesetzentwurf zur Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters auf zwölf Jahre ging ich auf den furchtbaren Mord an der zwölfjährigen Luise ein, der aber nur die Spitze des Eisbergs aus Kinderkriminalität darstellt. Es gibt Zwölf- und 13jährige, die im vollen Bewusstsein verbotene kriminelle Handlungen begehen. Nach derzeitigem Recht, gibt es keinerlei Möglichkeit, diese strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Das muss sich ändern!

Gesetzentwurf zur Absenkung des Strafmündigkeitsalters

Auszug aus dem Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung von schwerer Kinderkriminalität
(Fraktion der AfD, Bundestagsdrucksache 20/6194)


Das Problem der Kinderdelinquenz ist durch den aktuellen Fall der 12-jährigen Schülerin Luise aus Nordrhein-Westfalen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Das Mädchen wurde mit mehreren Messerstichen von zwei Mitschülerinnen im Alter von 12 und 13 Jahren getötet. Kinderdelinquenz ist kein Problem, das erst seit dieser Tat existiert. Tatsache ist, dass auch Kinder andere Menschen quälen, ermorden und vergewaltigen, wie folgende Beispiele belegen:

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Die Rechtslage ist unzureichend

Bei der heutigen Pressekonferenz zu unserer Gesetzesinitiative zur Absenkung des Strafmündigkeitsalters habe ich das Thema und seine aktuelle Bedeutung erläutert und bin auf die Fragen der Journalisten eingegangen. Die erste Plenardebatte hierzu ist bereits für diesen Donnerstag geplant. Dazu werden wir eine kurzfristige Änderung der Tagesordnung des Bundestages veranlassen.