Verbot aufgehoben

Es war ein Scheitern mit Ansage und das vermutlich sogar ganz bewusst seitens Bundesinnenministerin Nancy #Faeser. Denn der vorläufige finanzielle und organisatorische Schaden, den das jetzt vom Bundesverwaltungsgericht im Eilverfahren bis zur Entscheidung im Hauptverfahren aufgehobene Verbot von #COMPACT angerichtet hat, dürfte vor den drei Landtagswahlen im Osten das eigentliche Ziel der Aktion gewesen sein. Und den Schadensersatz leistet ja nicht sie persönlich, sondern der Steuerzahler, der sich gegen eine solche Delegitimierung des Staates durch eine Bundesministerin nicht wehren kann.

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RKI ungeschwärzt

Vor acht Tagen wurden die ungeschwärzten und teilweise unredigierten RKI-Protokolle und einige Mailarchive der Öffentlichkeit zugespielt und die Analyse dauert noch an, aber schon jetzt ist klar, dass die „Schwurbler“, „Querdenker“ und „Verschwörungstheoretiker“ wohl umfassend Recht hatten mit ihrer Kritik an den freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, an der fehlenden wissenschaftlichen Evidenz, an der weitestgehenden Wirkungslosigkeit der sogenannten Impfung und auch am Laborursprung von Covid-19 und dass das RKI die Wahrheit aus politischen Gründen beiseite schob.

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Fernsehsender Lizenz entzogen

Unglaublich, welche Parallelen sich gerade zwischen Frankreich und Deutschland auftun. Eine Woche nachdem in Deutschland das fragwürdige Verbot von COMPACT durch die linksextreme Bundesinnenministerin Faeser öffentlichkeitswirksam vollstreckt wurde, hat die “unabhängige” französische Regulierungsbehörde Arcom (Autorité de régulation de la communication audiovisuelle et numérique) dem rechts orientierten Fernsehsender (DVB-T) C8 die Sendelizenz bzw. -frequenz entzogen. Gleichzeitig wurden zwei linke Sender (neu) zugelassen, obwohl die Medienlandschaft in Frankreich genauso wie bei uns ohnehin von linker Seite dominiert wird.

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