Totengedenken nur mit Genehmigung

Nein, die Mehrheitsverhältnisse in den Kommunen und die kommunalen Wahlämter sind nicht unwichtig für einen politischen Wechsel in unserem Land bzw. um zumindest das weitere Ausufern der linksgrünen Ideologie auf dieser Ebene zu stoppen.

Das beweist einmal mehr das Vorgehen des Landkreises Düren in Nordrhein-Westfalen, wo es jetzt verboten ist, ohne explizite Genehmigung „Kränze oder Blumen, Vasen oder andere Zeichen der Trauerbekundungen“ auf den beiden Soldatenfriedhöfen im Kreis abzulegen.

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Erfolg in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat gerade aufgrund des Eilantrages des Kollegen Thomas Heilmann (CDU) gegen das Turbo-Gesetzgebungsverfahren zum GEG/Heizungsgesetz, dem ich und andere Abgeordnete beigetreten sind, dem Bundestag untersagt, dieses Gesetz noch in der laufenden Sitzungswoche vor der Sommerpause zu verabschieden.

Dass die Ampel es jetzt – zumindest vorläufig – schriftlich hat, dass sie ihre Mehrheit im Bundestag nicht nutzen darf, um die Beratungs- und Beteiligungsrechte der Abgeordneten auszuhebeln, ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-063.html