Das grenzt an Strafvereitelung im Amt

Im November letzten Jahres hatte ich zusammen mit Kollegen meiner Fraktion aus dem Rechtsausschuss Strafanzeige gegen Gesundheitsminister Karl Lauterbach gestellt, weil er u.a. in der Talkshow Markus Lanz Werbung für das Medikament Paxlovid gemacht hatte, was in dieser Form nach dem Heilmittelwerbegesetz strafbar ist.

Nun hat uns die Staatsanwaltschaft Berlin mitgeteilt, dass sie nicht gegen Lauterbach ermittle, denn dessen Aussagen hätten lediglich „der gesundheitlichen Aufklärung der Bevölkerung über verfügbare Behandlungsmöglichkeiten“ gedient.

Für mich grenzt das an Strafvereitelung im Amt.

Eine zweite Strafanzeige gegen Unbekannt betrifft die Vergabe einer medialen Impfkampagne ohne Ausschreibung durch das Bundesgesundheitsministerium an eine SPD-nahe Werbeagentur. Wie es hier weitergeht, werde ich berichten, aber man ahnt schon, dass sich Lauterbach auch hier herauswinden wird.

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