DIREKTE DEMOKRATIE

In Art. 20 GG wird die rechtliche Struktur unseres Staates unabänderlich (Art. 79 Abs. 3 GG) festgelegt. Neben der Republik als Staatsform, dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip und weiteren Prinzipien der Staatsorganisation ist hier in Abs. 2 Satz 1 auch der Grundsatz der Volkssouveränität verankert: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Gemeint ist damit das deutsche Staatsvolk, nicht eine durch illegale, geduldete oder legale Migration bunt zusammengewürfelte zufällige „Bevölkerung“.

In Abs. 2 Satz 2 wird bestimmt, wie Volkssouveränität praktisch aussieht: „Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen […] ausgeübt.“ „Wahlen“ bedeuten Personalentscheidungen und sind die Grundlage des repräsentativen parlamentarischen Systems Deutschlands. „Abstimmungen“ bedeutet dagegen, dass Entscheidungen zu konkreten Einzelfragen vom Souverän unmittelbar selbst entschieden werden könnten. In seiner Grundsatzentscheidung sieht das Grundgesetz damit repräsentative (mittelbare) und direkte (unmittelbare) Demokratie als gleichwertig an.

VOLKSABSTIMMUNGEN
ERMÖGLICHEN

Es bleibt aber beim „könnten“, denn aktuell gibt es im Grundgesetz keine echten Abstimmungen auf Bundesebene. Für die Gegner der direkten Demokratie soll das auch dauerhaft so bleiben und keine Argumentation ist zu unsinnig, um zu verhindern, dass das Volk häufiger als nur alle 4 Jahre sein Kreuz machen darf. Viele Menschen beneiden die Schweiz deshalb um ihre umfassende direkte Demokratie, die die Repräsentanten stärker dazu zwingt, auf die Wünsche der Bürger Rücksicht zu nehmen.

Für die Funktionäre der Kartellparteien und ihre Einflüsterer ist es schlichtweg einfacher, streitige Vorhaben „durchzudrücken“ ohne das Risiko besteht, dass eine Volksabstimmung das Thema auf den Prüfstand stellt. Unsere Eliten, die vielfach der Meinung sind, dass die Bürger für solche Entscheidungen „nicht reif“ genug seien, zeigen mit einer solch arroganten Einstellung deutlich, wofür sie den Bürger halten: Für dummes „Stimmvieh“, das nicht einmal aufbegehrt, wenn es zur Schlachtbank geführt wird.

Ich setze mich nicht nur dafür ein, dass Ihre Stimme in Berlin mehr Gewicht bekommt, sondern auch dafür, dass Sie in Zukunft selbst über das Schicksal unserer Nation entscheiden können: Gehört der Islam zu Deutschland? Brauchen wir eine ungebremste Masseneinwanderung in die Sozialsysteme? Warum dürfen die „hier schon länger Lebenden“ nicht darüber bestimmen, wer zu uns kommt? Muss Deutschland für die Misswirtschaft anderer Länder und Banken aufkommen?

Es würde mich nicht wundern, wenn Ihre Antwort oftmals konträr zu den Entscheidungen der Bundesregierung oder des Parlaments ausfällt. 1989 sind die Menschen in Deutschland auf die Straße gegangen, damit sie nicht länger unterdrückt werden, sondern frei über ihr Schicksal bestimmen können. Zu umfassender politischer Mitwirkung hat die friedliche Revolution aber dennoch nicht geführt.

Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass der Satz „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ wirkliche Geltung erlangt. Denen, die dieses Prinzip vergessen haben, rufen Sie zu: „Wir sind das Volk!“. Machen Sie sich zusammen mit mir stark für mehr direkte Demokratie!

THOMAS SEITZ 

FÜR SIE IM BUNDESTAG – MIT RECHT!

FÜR IHRE
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