Gesundheitsversorgung
in Südbaden

Die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum ist deutlich schlechter als es sein müsste. Kleine Kliniken müssen schließen, freie Hebammen sind durch extreme Anstiege ihrer Beiträge zur Haftpflichtversicherung zur Berufsaufgabe gezwungen. Die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der stationären wie ambulanten Kranken- und Altenpflege sind sowohl im Hinblick auf die körperliche und vor allem auch psychische Belastung, die Arbeitsverdichtung durch unrealistische Zeitvorgaben wie auch die Arbeitszeiten unverändert schlecht und die Bezahlung in Anbetracht dieser anspruchsvollen Arbeit zu niedrig.

Besonders hier in Südbaden bekommen wir die Folgen der politischen Entscheidungen in Berlin und Stuttgart deutlich zu spüren. Das Krankenhausfinanzierungsgesetz von 2006, das die Handschrift des früheren Bundesgesundheitsministers Jens Spahn – damals noch Obmann der Union im Ausschuss für Gesundheit – trägt, zwingt die Krankenhäuser zur Vereinbarung von Jahresbudgets mit den gesetzlichen Krankenkassen anhand von Fallpauschalen. Diese Fallpauschalen sind allerdings so knapp bemessen, dass ein kostendeckendes Arbeiten nur bedingt gewährleistet ist. Die Krankenhäuser haben darauf mit kürzeren Verweildauern im Krankenhaus reagiert, was oftmals zu einer verfrühten Entlassung von Patienten führt („blutige Entlassung“). Das ist nicht nur in jedem Einzelfall eine menschliche und medizinische Katastrophe, sondern spart in der Gesamtbilanz des Gesundheitssystems nicht einmal Kosten, da oftmals lediglich ein anderer Kostenträger oder gar nur ein anderes Budget belastet wird. Es werden eben keine Kosten gespart, wenn ein Patient zwar früher aus der stationären Behandlung (Akutversorgung) entlassen wird, aber dafür eine längere Rehabilitation benötigt. Zudem besteht die Gefahr, dass der Reha-Erfolg verfehlt wird, weil der vorzeitig entlassene Patient noch gar nicht rehabilitationsfähig ist.

Steigender Kostendruck

Der systembedingte Kostendruck zwingt aber auch zu einer Konzentration der stationären Versorgung auf wenige oder gar nur noch zentrale Standorte. Gerade die Landkreise am Ende der staatlichen Nahrungskette haben gar keine andere Möglichkeit, als sich aus der Fläche zurückzuziehen und kleine Krankenhäuser zu schließen. Dies insbesondere deshalb, weil in den ohnehin unzureichenden Behandlungspauschalen nur der laufende Aufwand berücksichtigt wird, während Bau- und Investitionskosten unberücksichtigt bleiben.

Obwohl Sie liebe Bürger – egal ob Arbeitnehmer, Rentner oder Selbständiger – sowohl mit den Beiträgen für Ihre Krankenversicherung wie auch mit der Zahlung von Lohn- oder Einkommensteuer an das Finanzamt kräftig zur Kasse gebeten werden, wird Ihnen als Patient die bestmögliche Versorgung vorenthalten.

Denn unter bestmöglicher Versorgung verstehe ich nicht nur die Bereitstellung von Spitzenmedizin, sondern auch eine wohnortnahe dezentrale Versorgung, wenn es keines Spezialisten bedarf.

Da die aktuelle Gesetzeslage nur die maximale Abschöpfung der Beitrags- und Steuerzahler bewirkt, aber nicht die in diesem Rahmen bestmögliche Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zur Verfügung stellt, sind die Krankenhausträger zu Unrecht der erste Adressat für die Wut enttäuschter Bürger, wenn wieder einmal ein Krankenhaus im ländlichen Raum geschlossen wird. Denn die Krankenhausträger gestalten nicht die Spielregeln, sie müssen diese befolgen. Besonders heuchlerisch ist es daher, wenn Angehörige der Regierungsparteien in Bund und Land, die Schuld an den falschen rechtlichen Rahmenbedingungen sind, vor Ort ein Hohelied auf die wohnortnahe Versorgung anstimmen und gegen Klinikschließungen protestieren. DAS ist Populismus.

Das bestehende System zwingt die Landkreise zu einer Konzentration und Schließung kleinerer Krankenhäuser. Das Betriebsdefizit in der derzeitigen Struktur von 2020 bis 2030 wird beispielsweise im Ortenaukreis ohne Berücksichtigung von Sondereffekten durch Corona auf insgesamt rund 280 Millionen Euro geschätzt, was es absehbar unabwendbar machen wird, die Schließung der kleineren Krankenhäuser zeitlich vorzuziehen. Vor allem: Nur unter der Prämisse der Standortreduzierung gibt es vom Land überhaupt eine finanzielle Förderung für den Neubau von Kliniken oder deren Kernsanierung.

So unschön dies ist, es geht nicht anders. Im Kreistag des Ortenaukreises habe ich die erforderlichen Maßnahmen daher mitgetragen. Gerade als Bundestagsabgeordneter weise ich aber immer wieder darauf hin, dass es diese Sachzwänge vor Ort nicht geben müsste. Der Staat nimmt seinen Bürgern so viel von ihrem hart erarbeiteten Geld weg, dass genügend Mittel vorhanden wären, um im Interesse der Sicherung der Lebensqualität im ländlichen Raum Krankenhäuser zu erhalten.

Dürften die Kliniken überdies kostendeckend abrechnen, was sie tatsächlich geleistet haben, könnten sie ohne die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu riskieren in die Qualität der Behandlung investieren und es gäbe keinen Anreiz zu übertriebener Diagnostik und Vornahme der gewinnbringendsten Eingriffe. Dieses Land braucht Spezialkliniken genauso wie eine flächendeckende stationäre Versorgung für unsere Beitragszahler. Die Weichenstellungen auf Bundes- und Landesebene müssen dringend korrigiert werden.

THOMAS SEITZ 

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