Wenn Lina E. nach der Aussetzung des Haftbefehls gegen sie wie bereits einige andere Mitglieder ihrer sogenannten “Hammerbande” jetzt in den Untergrund geht (worauf sie sich schon vor ihrer Verhaftung vorbereitet hatte), sollte das Oberlandesgericht Dresden gefragt werden, worauf genau denn die gewährte Haftverschonung beruhte.
Mit fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsentzug war das Gericht doch schon deutlich unter dem Antrag des Generalbundesanwaltes geblieben, der acht Jahre Haft für die Linksextremistin gefordert hatte. Da ergibt es wenig Sinn, dass der Haftbefehl bis zur Rechtskraft des Urteils ausgesetzt wird.
Wahrscheinlich hat Tichys Einblick mit der Einschätzung Recht, dass dies nichts anderes ist, als ein Einknicken des Gerichts vor den Forderungen des linksgrünen Establishments (verstärkt durch die Gewaltdrohungen der Antifa). Und das ist ein handfester Skandal.