Per Gesetz in die Arbeitslosigkeit

Quelle der Inserate: Traunsteiner Tagblatt, 05.01.2022

Ab 15. März gilt die Impfpflicht aus §20a IfSG für alle Beschäftigten in Heil- und Pflegeeinrichtungen, sowie für Rettungsdienste und auch sozialpädiatrische Einrichtungen. Sie gilt unabhängig von der jeweiligen Tätigkeit, trifft also auch etwa den Hausmeister oder die Buchhalterin.

Während die beiden letztgenannten aber relativ leicht bei anderen Arbeitgebern unterkommen können, sieht es für die Pflegekräfte oft schwierig aus, denn sie müssen sich ja komplett umorientieren. Schon jetzt sind die Zeitungen voll mit Inseraten von medizinischen Fachkräften auf Arbeitssuche, die von ihrem guten Recht Gebrauch machen, sich nicht impfen zu lassen.

Für mich ist es ein riesiger Skandal, dass diese Menschen ohne echte Notwendigkeit per Gesetz in die Arbeitslosigkeit gedrängt werden. Aber auch angesichts des ohnehin schon großen Mangels an Arbeitskräften in diesem Bereich, der dadurch noch massiv verstärkt wird, zeigt sich daran, was wir von der Ampel-Regierung wohl erwarten dürfen: Ideologie vor Sachverstand und Gängelei statt Freiheit.

Meine Sorgen um die Zukunft unseres Landes werden größer und größer.