Heute vor 73 Jahren wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – unsere Verfassung – verkündet. Und eines muss man immer wieder betonen: Es ist die beste Verfassung, die Deutschland jemals hatte.
Was wir heute politisch erleben müssen, basiert nicht auf gravierendem Mängeln im Grundgesetz, sondern ist im Gegenteil eine Missachtung dessen, was die Väter des Grundgesetzes für Deutschland und für das Deutsche Volk wollten und dessen was das Grundgesetz eigentlich verlangt.
Denn die Grundrechte waren als Abwehrrechte des einzelnen Bürgers gegen den Staat gedacht und nicht als Argumentationsgrundlage für das Ausspielen verschiedener Gruppen gegeneinander.
Das Recht auf Allgemeine Handlungsfreiheit bedeutet, dass alles erlaubt ist, was nicht verboten ist (nicht umgekehrt) und es bedeutet, dass der Staat nicht willkürlich Regeln erlassen kann – auch nicht im Rahmen von Hausrecht oder für eine abstrakte Gefahrenabwehr im Rahmen des Infektionsschutzes.
Der Gleichheitsgrundsatz besagt, dass es dem Staat egal zu sein hat, welches Geschlecht und welche Hautfarbe ein deutscher Bürger hat und nicht, dass er durch Diskriminierung “Diversität” oder geschlechtliche Parität herbeiführen solle und dürfe.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung bedeutet, dass es eben keine staatliche Aufgabe ist, unerwünschte Meinungen zu unterdrücken oder durch Konzerne und Staatsmedien unterdrücken zu lassen. Daran ändert sich auch nichts, wenn man unerwünschte Meinungen als “Hassrede” definiert.
Das Deutsche Volk ist der Souverän
Das Grundgesetz stellt die Ehe und die werteformende Erziehung von Kindern durch ihre Eltern unter besonderen Schutz und nicht “Verantwortungsgemeinschaften” oder die ideologische Indoktrination von Kindern durch Lehrer und Erzieher.
Das Recht auf Versammlungsfreiheit bedeutet, dass man grundsätzlich keine Erlaubnis für eine Versammlung benötigt.
Die informationelle Selbstbestimmung bedeutet, dass der Staat nicht über ein eindeutiges Identifikationsmerkmal (Steuer-ID) alle Daten über einen Bürger zu einem Superdatensatz zusammenführen darf. Er sollte nicht einmal die Möglichkeit dazu haben, wie es aber seit einem Jahr der Fall ist.
Und auch das Recht auf Eigentum entspringt wie die anderen Grundrechte dem Menschenwürdeprinzip und kann nicht einfach willkürlich nach ideologischer Agenda eingeschränkt werden.
Das nachträglich zum Grundgesetz hinzugefügte Recht auf Asyl gilt nicht für diejenigen, die aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreisen. Das sind aber weit über 90% der Asylbewerber.
Das Deutsche Volk ist der Souverän und nicht der Kanzler, eine Parteizentrale, die Europäische Kommission oder das Weltwirtschaftsforum. Und die Volksherrschaft steht unter keinem ideologischen Vorbehalt. Seine Herrschaft soll das Volk durch Wahlen UND Abstimmungen ausüben. Das Grundgesetz verlangt also nach Elementen Direkter Demokratie mit echtem Einfluss auf die Gesetzgebung.
Und das Ziel der europäischen Integration bedeutet auf keinen Fall, dass Deutschland seine Staatlichkeit zugunsten eines “europäischen Reichs” aufgeben darf.
Deshalb ist dieser Geburtstag ein Tag der Freude, vor allem aber auch ein Tag der Mahnung an uns alle – allen voran an die Regierenden – endlich zur Rechtsstaatlichkeit und zum Geist des Grundgesetzes zurückzukehren und von den ideologischen globalistischen Experimenten Abstand zu nehmen!