Der Fall Susanna

Der Schutz der Menschen liegt mir am Herzen, denn nur eines rechtfertigt die Existenz eines Staates und die Erhebung von Steuern: Der Schutz des Gemeinwesens vor äußeren Angriffen und der Schutz des Einzelnen vor Gewalt und Unrecht von innen. Militär, Polizei und Justiz – der klassische Nachtwächterstaat also. Man kann darüber streiten, ob und welche Aufgaben ein Staat zusätzlich übernehmen muss. Aber über eines kann man nicht streiten: Ein Staat, der nicht willens oder nicht in der Lage ist, die innere und äußere Sicherheit zu gewährleisten, taugt nicht mehr als eine Bande von Schutzgelderpressern. Dabei ist gerade mir aus meiner juristischen Praxis selbstverständlich klar, dass der Staat auch durch noch so umfassende präventive Schutzmaßnahmen und auch massivste repressive Abschreckung niemals umfassenden Schutz vor allen Straftaten bieten kann.

Umso schlimmer, ja geradezu unerträglich ist es jedoch, wenn der Staat Risiken für Leib und Leben, für Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung seiner Bürger selbst hervorruft und die Bürger sodann schutzlos diesen Gefahren aussetzt. Merkels Politik der offenen Grenzen fällt in diese Kategorie, denn verfassungswidrig (Art. 16a Abs. 2 GG) wurden Hunderttausende, ja Millionen von Menschen in unser Land gelassen, die zum großen Teil der Gruppe von Menschen angehören, von denen das höchste Kriminalitätsrisiko ausgeht: Jugendliche und junge Männer zwischen 15 und 35 Jahre, vielfach mit geringem Bildungsgrad, schlechter bis nicht vorhandener Chance für eine gesellschaftliche Integration jenseits von Transferleistungen sowie Prägung durch eine rückständige, gewaltaffine und frauenfeindliche Kultur beziehungsweise Religion.

DEN OPFERN EINE STIMME GEBEN

Eines der vielen Opfer von Merkels Politik der offenen Grenzen wurde Susanna F. Ein vierzehnjähriges Mädchen, das in der Nacht auf den 23. Mai 2018 in Wiesbaden von einem bereits wiederholt straffällig gewordenen „Schutzsuchenden“ vergewaltigt und ermordet wurde. Susanna verlor ihr junges Leben, weil es die Regierung erlaubt hat, dass ihr Peiniger überhaupt nach Deutschland einreisen konnte und darauf verzichtet hat, den Täter trotz wiederholter Straftaten wieder außer Landes zu schaffen. Susanna musste sterben, weil das Parlament seit 2015 in seiner vornehmsten und wichtigsten Aufgabe versagt: Bei der Kontrolle der Regierung.

Während die deutsche Politik sofort zur Stelle ist, um sich erschüttert über das Schicksal von sogenannten „Flüchtlingen“ auf dem Mittelmeer zu zeigen, denen wir Abgeordnete nicht verpflichtet sind und für die weder wir noch unser Wahlvolk verantwortlich sind, tun sich Regierung und Parlament chronisch schwer damit, Opfern aus der eigenen Bevölkerung zu gedenken oder ihnen überhaupt eine Öffentlichkeit außerhalb der von oben verordneten Anonymität zuzugestehen.

Für die Vertreter der etablierten Parteien sind es nur Opfer zweiter Klasse – zumeist wegen der Person der Täter. Denn würde man die Opfer anerkennen, müsste man auch über die Täter reden und würde damit das Narrativ von den „Einzelfällen“ durch „Einmann“ ad absurdum führen.

Als sich gerade 2017/2018 furchtbare und bedrückende Gewalttaten von sogenannten „Flüchtlingen“ häuften, habe ich in der Bundestagsdebatte vom 8. Juni 2018 meine Redezeit dem Gedenken an Susanna gewidmet, deren leidvolles Schicksal kurz zuvor aufgeklärt werden konnte. Eine kleine Geste der Menschlichkeit für ein junges Mädchen, dem gegenüber wir in unserer staatlichen Schutzpflicht bitterlich versagt haben. 

Mein Innehalten hätte keine große Resonanz entfaltet, wenn die Abgeordneten der anderen Fraktionen einfach das Minimum an Anstand aufgebracht hätten, sich ruhig zu verhalten. Stattdessen wurde mein schweigendes Gedenken an eine grausam getötete Jugendliche von lauten Zwischenrufen und hartherzigen Beleidigungen gestört, bis mich die Parlamentsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) letztendlich vom Rednerpult verwies.

In einer anschließenden Sitzung des Bundestages rügte mich Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) massiv. Die schulmeisterliche Belehrung von Herrn Schäuble, meine Fraktion hätte förmlich eine Schweigeminute beantragen müssen, habe ich dann Ende 2019 als die eines Pharisäers entlarvt. Der dritte Jahrestag des Attentats auf dem Breitscheidplatz am 19. Dezember 2019 fiel auf einen Plenartag. Auf meine Initiative meldete die AfD-Fraktion im Ältestenrat eine Schweigeminute für die Opfer des Attentats an, worüber Herr Schäuble „not amused“ war, jedoch erklärte, sich einer Verständigung aller Fraktionen nicht verschließen zu wollen. Es bedarf wohl keiner großen Ausführungen, dass es solche Verständigungen natürlich nicht geben kann, wenn fünf Fraktionen alles ablehnen, was von der sechsten Fraktion kommt. Auf ein würdiges Gedenken im Plenum des Deutschen Bundestags warten die Opfer vom Breitscheidplatz damit noch heute.

In keinem Land dieser Welt wäre solch ein Umgang mit dem Andenken an Verstorbene möglich. In Deutschland ist dies, sofern es um die Opfer des eigenen Volkes geht, leider an der Tagesordnung. Ich verwahre mich dagegen. Solange ich dem Bundestag angehöre, werde ich dazu nicht schweigen, sondern alles dafür tun, den Opfern Stimme, Gesicht und Namen zu geben.

Sehen Sie hier den Ausschnitt aus der Bundestagsdebatte vom 8. Juni 2018.

THOMAS SEITZ 

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