Thomas Seitz MdB • Deutscher Bundestag • Platz der Republik 1 • 11011 Berlin
Herrn
Andreas █████
█████████
31234 Edermissen
Berlin, den 19.09.2024
Novellierung des Waffenrechts
Sehr geehrter Herr █████,
vielen Dank für Ihr Schreiben bezüglich Ihrer Ansichten und Bedenken zur aktuell geplanten Verschärfung des Waffenrechts.
Herr Seitz MdB, lehnt jedwede Verschärfungen des Waffenrechts ab, egal ob es Schusswaffen oder Stichwaffen betrifft. Die Gesetzesvorhaben der Altparteien treffen nur unbescholtene Bürger. Sie sind nicht dazu geeignet, einen Waffenmissbrauch durch Terroristen und sonstige Kriminelle effektiv zu unterbinden.
Auf Vorschlag der EU-Kommission hatte das EU-Parlament in Reaktion auf die Terroranschläge von Paris im November 2015 die EU-Feuerwaffenrichtlinie geändert. Damit kommt es zu einer weiteren Verschärfung des Waffenrechts.
Betroffen von der Verschärfung des ohnehin schon restriktiven Waffenrechts sind vor allem legale Waffenbesitzer, Sportschützen, Jäger, Waffensammler u.v.m.
Die illegalen Waffen, die für terroristische Anschläge benutzt werden, werden von der Gesetzesverschärfung ohnehin nicht erfasst. Kriminelle Taten unter Einsatz von Waffen umfassen nur selten legale Waffen. Zumeist beschaffen sich die Täter ihre Waffen auf illegalem Wege. Das geplante Waffengesetz erreicht damit gar nicht die eigentliche Zielgruppe der Kriminellen und Terroristen, sondern richtet sich gegen gesetzestreue, loyale Bürger. Legale, gesetzestreue Waffenbesitzer dürfen nicht für das Fehlverhalten von Terroristen, Kriminellen und Extremisten bestraft werden.
Vielmehr ist der Erwerb des Waffenscheins für gesetzestreue Bürger zu erleichtern. Die Liberalisierungsbestrebungen in anderen EU-Ländern sind zu begrüßen und können als Vorbild für die deutsche Gesetzeslage dienen.
Auch die Gesetzesinitiative der Länder Niedersachsen und Bremen (Gesetzesantrag BR-Drs. 207/19) zur Änderung der §§ 42, 42a Waffengesetz in Bezug auf Messer und Waffenverbotszonen ist nicht geeignet, den hohen Anstieg von Messerattacken zu stoppen. Eine solche Generalverdächtigung und Beschneidung von Freiheitsrechten der deutschen Staatsbürger darf es nicht geben. Eine Gesetzesänderung müsste vielmehr dort ansetzen, wo tatsächlicher Handlungsbedarf besteht.
Leider wird das Tatmittel Messer nicht bundesweit in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. Dort wo es kriminalstatistisch erfasst wird, ist aber ein massiver Anstieg der Messerangriffe seit 2014 zu erkennen. In Baden-Württemberg zeigt sich beispielsweise überdies, dass die Anzahl der Asylbewerber und Flüchtlinge, die als Tatverdächtige von Messerangriffen erfasst wurden, seit 2014 um über 200 Prozent gestiegen ist. Dabei ist die Anzahl deutscher Tatverdächtiger stark zurückgegangen. Auf vier deutsche Tatverdächtige kamen 2018 schon drei tatverdächtige Asylanten bzw. Flüchtlinge, obwohl diese im Land Baden-Württemberg nur etwa 2 %, Deutsche aber 85 % der Bevölkerung ausmachen.
In Anbetracht solcher Zahlen erscheint eine Begrenzung der Klingenlänge auf sechs Zentimeter als nicht zielführend. Nicht nur, weil man Menschen auch mit kürzeren Klingen erhebliche Verletzungen zufügen kann, sondern vor allem aus einem Grund:
Unsere massiven Probleme mit Messergewalt sind offenbar darauf zurückzuführen, dass wir in den letzten Jahren eine illegale Masseneinwanderung von Personen zu verzeichnen hatten, in deren Kulturkreis es üblich ist, Konflikte mit dem Messer auszutragen. Diese Tatsache wird selbst von den Rechtsanwälten der Messertäter offen ausgesprochen.
Wenn der Anstieg der Messerattacken auf einen bestimmten Personenkreis zurückzuführen ist, muss eben dort angesetzt werden – durch Grenzsicherung und Abschiebungen ebenso wie durch spezifische Verbote. Es darf nicht sein, dass die deutschen Bürger noch weiter in ihrer Freiheit eingeschränkt werden, weil die Bundesregierung sich beharrlich weigert, unsere Grenzen effektiv zu kontrollieren und Migranten ohne Einreiselegitimation konsequent zurückzuweisen.
Leider lassen es die derzeitigen Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag und im Bundesrat nicht zu, dass z.B. die AfD-Fraktion die Verschärfung des Waffenrechts aktuell noch wird verhindern können. Die Altparteien verfolgen eine Politik der vollständigen Ablehnung aller Gesetzesinitiativen und Anträge der Opposition im Bundestag. Es bleibt daher abzuwarten, was die Zukunft und insbesondere die nächsten Wahlen bringen.
Auch in der Vergangenheit hat es Anträge der Opposition gegeben, die sich entschlossen für Legalwaffenbesitzer eingesetzt, mit Anträgen, Anfragen, Plenarreden und Ausschussaktivitäten:
“Für ein Waffengesetz mit Augenmaß – Kein Generalverdacht gegen legale Waffenbesitzer” (Drs. 19/14504)
Änderungsantrag zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz für den Innenausschuss (19(4)401), nicht öffentlich abrufbar Änderungsantrag zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 19/13839, 19/15875 –, (Drs. 19/15883)
“Kein pauschales Verbot bestimmter Munitionsarten durch die Hintertür – Spielräume zur weiteren Verwendung rechtzeitig schaffen sowie Freiwilligkeit und Eigenverantwortung stärken” (Drs. 19/22924)
Kleine Anfrage: “Mögliche Verschärfungen im Waffenrecht im Hinblick auf Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen” (Drs. 19/27417)
Kleine Anfrage: “Kleiner Waffenschein und Straftaten” (Drs. 19/11388)
Schriftl. Einzelfrage: “Statistische Aufschlüsselung nach sichergestellten legalen und illegalen Schusswaffen” (Drs. 19/25571, S. 23, Nr. 32)
(Drucksachen des Deutschen Bundestages können auch direkt über Google aufgerufen werden, falls ein Link nicht funktionieren sollte)
Redebeiträge über das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz:
Redebeitrag zur Debatte über das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz in Zweiter und Dritter Lesung:
Öffentliche Anhörung zur Waffenrechtsverschärfung und Interview mit selbst geladener Expertin Katja Triebel
(Pressearchiv dazu)
Berichte (Auszug):
https://www.jagderleben.de/news/bleimunition-afd-fordert-kein-pauschales-verbot-712174
Ich denke, Ihnen mit diesen Informationen einen Einblick in die politische Arbeit im Deutschen Bundestag gegeben zu haben und hoffe, dass ich Ihre Frage damit zufriedenstellend beantworten konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Guido Fleischer
Büroleiter
Thomas Seitz MdB