Erfolg in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat gerade aufgrund des Eilantrages des Kollegen Thomas Heilmann (CDU) gegen das Turbo-Gesetzgebungsverfahren zum GEG/Heizungsgesetz, dem ich und andere Abgeordnete beigetreten sind, dem Bundestag untersagt, dieses Gesetz noch in der laufenden Sitzungswoche vor der Sommerpause zu verabschieden.

Dass die Ampel es jetzt – zumindest vorläufig – schriftlich hat, dass sie ihre Mehrheit im Bundestag nicht nutzen darf, um die Beratungs- und Beteiligungsrechte der Abgeordneten auszuhebeln, ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-063.html

Eilverfahren gegen das Heizungsgesetz

Ich habe dem Bundesverfassungsgericht heute mitgeteilt, dass ich dem Eilverfahren des Kollegen Thomas Heilmann (CDU) beitrete. Er hat mit seinen Ausführungen im Interview vollkommen recht – auch damit, dass das Problem auch schon in der letzten Legislatur existierte, als die Union übrigens noch mitregierte (aber besser eine späte Einsicht, als gar keine Einsicht).

So wie die Koalition versucht, Gesetze (jetzt dieses irrsinnige Heizungsgesetz) durch den Bundestag zu peitschen, geht es nicht. Ich hoffe, dass unser Verfassungsgericht dem endlich einen Riegel vorschiebt.

Sommerempfang in Neckarwestheim

Das war heute eine sehr gelungene Veranstaltung unserer Landesgruppe Baden-Württemberg in Neckarwestheim.

Mit dabei im vollen Haus waren zahlreiche interessierte Gäste, die sich nach den jüngsten politischen Entwicklungen die AfD jetzt einmal aus der Nähe ansehen wollten und mir und den Kollegen in den Gesprächen nach den Vorträgen allesamt mitteilten, dass sie begeistert sind und sich über die Darstellung unserer Partei und Fraktion insbesondere im öffentlichen Rundfunk ärgern.

Davon zeugte auch der häufige Zwischenapplaus. Man konnte förmlich spüren, wie erleichtert viele Zuhörer waren, Politiker zu erleben, die den großen Herausforderungen, vor denen wir stehen, mit Vernunft und Sachverstand begegnen – statt mit Ideologie und weltfremden Utopien.

Rede zum Lobbyregister

Um wirkliche Transparenz zu schaffen, müssen sowohl der legislative, als auch der exekutive Fußabdruck für Gesetze als Ergänzung zum Lobbyregister vorgesehen werden. Eine Erweiterung der Kriterien, nicht eine Aufweichung durch Ausnahmen muss die Zielrichtung beim Lobbyregistergesetz sein, um ein Maximum an Transparenz zu schaffen. Außerdem muss die Referentenebene der Ministerien, die die Gesetze erarbeiten, in den Geltungsbereich.

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