Kein Gefühlsstrafrecht!

Zu dem Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion, welches fordert, verbale sexuelle Belästigung künftig als Straftat zu bewerten, teilt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Thomas Seitz, mit:

„Das vorgelegte Positionspapier der SPD-Fraktion zum Thema Einführung eines Straftatbestandes ,Verbale sexuelle Belästigung‘ lehnt die AfD-Fraktion ab. Der Begriff der verbalen sexuellen Belästigung ist rein subjektiv. Bei Strafnormen bedarf es aber einer objektiven Bestimmung verbotener Verhaltensweisen zum Schutz eines bestimmten Rechtsguts. Zudem muss hierbei das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips beachtet werden. Verbale Verhaltensweisen lassen sich deshalb jenseits des zwingend gebotenen Schutzes von Kindern und Jugendlichen nicht verfassungskonform unter Strafe stellen.

Es ist in hohem Maße unredlich, wenn die SPD-Fraktion den in der Tat unerträglichen Fall einer verbalen sexuellen Attacke gegen ein 11-jähriges Mädchen zum Vorwand nimmt, um damit Verhaltensweisen zwischen Erwachsenen zu kriminalisieren.

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Kranzniederlegung an den Weißen Kreuzen

Heute haben wir als AfD-Fraktion einen Kranz bei den Weißen Kreuzen am Rande des Tiergartens unweit von Reichstag und Brandenburger Tor niedergelegt. Die Vereinigung 17. Juni 1953 hatte alle Bundestagsfraktionen eingeladen, aber nur die AfD war gekommen. Grund dafür ist, dass dieser Verein auch nach der Wende immer eine kritische Distanz zu Regierung und Parteien gewahrt hat und z.B. gegen Joachim Gauck als Bundespräsident war.

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Geheimsache Hirschhausen

“Promis haben in der Pandemie aus voller Überzeugung fürs Impfen geworben. Und gegen Geld. Die Frage, wie viel sie erhalten haben, behandelt der Staat als Geheimsache. […]

Wie viel staatliches Geld diese Prominenten für ihre private Überzeugung erhalten haben, wollten die Bundestagsabgeordneten Thomas Seitz und Tobias Matthias Peterka (beide AfD) wissen. Anlass dafür war ein Bericht der Jungen Freiheit, wonach Hirschausen 71.400 Euro für Impf-Werbung erhalten habe. Das baden-württembergische Sozialministerium habe diese Information bestätigt.”

Was macht eigentlich das Justizministerium?

In einer Kleinen Anfrage wollte ich von dem FDP-geführten Bundesjustizministerium wissen, was dessen über 350 Volljuristen eigentlich genau machen, da die Ampelregierung erstaunlich unproduktiv ist, was Gesetzesentwürfe angeht. Nur bei drei Juristen konnte das Ministerium sagen, mit welcher Aufgabe sie überwiegend beschäftigt sind. In allen anderen Fällen lautete die Antwort, dass keine Auskunft erteilt werden könne, weil der Einsatz der beschäftigten Juristen statistisch nicht erfasst werde oder aus anderen Gründen ‚nicht verlässlich ermittelbar‘ sei. Bei jährlichen Personalkosten von mehr als 50 Millionen Euro (2022) allein für die beamteten Beschäftigten im Bundesjustizministerium wirft diese Praxis Fragen auf.

Pressemitteilung