Deutsch-Schweizer-Polizeivertrag

Der Vertrag über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik und der Eidgenossenschaft ist ein wunderbares Beispiel dafür, dass es keinen EU-Zentralismus für internationale Zusammenarbeit braucht und dass bilateral viel sinnvoller und unbürokratischer kooperiert wird.