Erfolg in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat gerade aufgrund des Eilantrages des Kollegen Thomas Heilmann (CDU) gegen das Turbo-Gesetzgebungsverfahren zum GEG/Heizungsgesetz, dem ich und andere Abgeordnete beigetreten sind, dem Bundestag untersagt, dieses Gesetz noch in der laufenden Sitzungswoche vor der Sommerpause zu verabschieden.

Dass die Ampel es jetzt – zumindest vorläufig – schriftlich hat, dass sie ihre Mehrheit im Bundestag nicht nutzen darf, um die Beratungs- und Beteiligungsrechte der Abgeordneten auszuhebeln, ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-063.html