Das Thema Sterbehilfe ist ein sehr schwieriges und aus gutem Grund auch im Bundestag kein Teil der politischen Auseinandersetzung entlang von Parteilinien.Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundestag aufgetragen, gesetzlich nachzubessern, da die Regelung von 2015 dem Grundgesetz nicht gerecht wird. Dazu fand heute eine Vereinbarte Debatte im Bundestag statt, in der ich für meine Fraktion sprach.Ganz wichtig: Niemand darf dazu verpflichtet werden, jemanden bei einem Suizid zu unterstützen und der Beschluss, aus dem Leben zu scheiden, muss informiert und frei von jeder Beeinflussung (auch durch akute psychische Störungen) getroffen werden und von einer gewissen Dauerhaftigkeit und Ernsthaftigkeit sein.
Eine Tragödie ist und bleibt aber auch dann ein jeder Suizid.