Es gilt das gesprochene Wort.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bürger, liebe Freunde,
gestern hat die Ampel-Koalition eine erneute Änderung am Infektionsschutzgesetz vorgenommen. Ab dem 16. März darf jeder, der in einem Krankenhaus, einer medizinischen Ambulanz, einer Arztpraxis oder beim Rettungsdienst arbeitet und der nicht gegen Corona geimpft ist oder vor kurzem genesen ist, seiner Arbeit nicht mehr nachgehen.
Es gab eine Nein-Stimme von Sarah Wagenknecht von den Linken. Es gab einen Abweichler bei der FDP und eine Handvoll bei der Union. Und es gab gestern ein geschlossenes „NEIN“ zur Impfpflicht von der gesamten AfD-Fraktion. Die Stimme der Freiheit ist blau, liebe Freunde. Ob wir uns selbst eher als Konservative, Liberale oder Patrioten sehen, spielt keine Rolle. Uns eint das Bekenntnis zur Freiheit. Und spätestens jetzt kann es auch jeder außerhalb der AfD im Ergebnis der namentlichen Abstimmung nachlesen, dass in der Impffrage die Freiheit nur von uns im Bundestag verteidigt wird.
Für diejenigen, denen die Wirkungsweise der neuartigen Corona-Impfstoffe nicht bekannt ist, eine kurze Erläuterung: Diese Impfstoffe enthalten entweder direkt oder aber in einem Vektor, also einem ungefährlichen Virus, sogenannte Messenger-RNA, die körpereigene Gewebezellen des Geimpften so manipuliert, dass diese wie das Coronavirus Spike-Proteine an ihrer Zellhülle entwickeln. Das Immunsystem soll dann diese manipulierten Körperzellen als Krankheitserreger erkennen und bekämpfen und dazu entsprechende Antikörper bilden, die sich auf die Spike-Proteine setzen.
Während bei den klassischen Impfstoffen die Risiken vor allem von Wirkverstärkern – sogenannten Adjuvanzien – ausgeht, besteht bei diesen Corona-Impfstoffen das zusätzliche Risiko, dass die Bekämpfung der Körperzellen durch das Immunsystem Entzündungen oder Gewebeverletzungen hervorruft. Es besteht die aus heutiger Sicht unkalkulierbare Gefahr infektionsverstärkender Antikörper und von Autoimmunerkrankungen. Zu all diesen medizinischen Fragen hören wir sicher noch Einzelheiten von Christina Baum.
Laut WHO wurden seit Beginn der weltweiten Impfkampagne schon über 2,5 Millionen Verdachtsfälle auf schwere Nebenwirkungen gemeldet, die Dunkelziffer dürfte ein Mehrfaches betragen.
Wenn wir davon ausgehen, dass etwa 2,5 Milliarden Menschen bisher geimpft wurden, heißt das, dass für einen von tausend Geimpften eine solche offizielle Meldung bei der WHO vorliegt. Die Zahlen schwanken dabei aber von Land zu Land sehr stark. In den Niederlanden ist die relative Zahl der gemeldeten Nebenwirkungen seltsamerweise dreimal so hoch wie in Deutschland. Wer glaubt da an einen Zufall?
Und von den möglichen Langzeitnebenwirkungen wissen wir noch gar nichts.
Auch zur Wahrheit gehört aber, dass die Impfung vor einem schweren Krankheitsverlauf schützen und Leben retten kann. Aber – es gibt keine Garantie. Auch Geimpfte können sich infizieren. Sie können die Infektion an andere weitergeben und sie können schwer erkranken. Und auch Geimpfte können sterben. Nicht nur an Corona, sondern auch an den Folgen der Impfung selbst.
Das Corona-Virus ist nicht ungefährlich, das habe ich am eigenen Leibe erfahren. Am 12. Dezember 2020 ging es mir nach rund 10 Tagen Corona-Erkrankung und einer sich am Vortag noch abzeichnenden Besserung über Nacht so schlecht, dass ich selbst meinen Zustand überhaupt nicht mehr wahrnehmen konnte. Um die Mittagszeit stellte der Notarzt eine Sauerstoffsättigung von noch 25% fest. Normalerweise wäre man da schon längst bewusstlos, ich bin sogar noch die Treppe runtergelaufen. Es dauerte fast eine Dreiviertelstunde, bis ich zumindest transportfähig war. Der Notarzt war sich aber alles andere als sicher, ob ich es überhaupt bis ins Krankenhaus schaffe oder zumindest den Abend erlebe. Wenn ich heute hier vor Euch sprechen darf, verdanke ich das einer hervorragenden medizinischen Versorgung und vielleicht auch den Gebeten, die für mich in dieser Zeit vor einem Jahr gesprochen wurden. Für beides bin ich sehr dankbar.
Ich berichte über meine eigene Erkrankung deshalb so ausführlich, weil ich kein Corona-Leugner bin. Ich habe erlebt, wie heimtückisch und gefährlich dieses Virus sein kann, vor allem für vulnerable Gruppen.
Wer sich also zum Selbstschutz impfen lässt, trifft eine Entscheidung, die man ohne jede Einschränkung respektieren muss. Erst recht bei älteren oder entsprechend vorerkrankten Menschen. Unser Ehrenvorsitzender Dr. Gauland hat sich beispielsweise impfen lassen – und das geht niemanden etwas an, außer ihm selbst.
Aber genau den gleichen Respekt erwarte ich natürlich auch umgekehrt für jeden, der sich gegen die Impfung entscheidet. Der Nein zur Impfung sagt, weil er keiner vulnerablen Gruppe angehört. Der Nein sagt, weil ihm die Wirkung der Impfung zu unsicher ist. Oder der Nein sagt, weil die Risiken der Impfung unklar sind. Oder auch weil er glaubt, dass Bill Gates ihn vergiften will.
Ich sage offen: Auch ich halte das für eine Verschwörungstheorie. Ich habe keine Angst vor Bill Gates, sondern ich habe Angst vor den riesigen Milliardensummen, die mit den Impfstoffen umgesetzt werden. Denn diese gigantischen Geldsummen reichen als Motiv völlig aus, um die Öffentlichkeit darüber zu täuschen, wie wirksam die Impfstoffe auf der einen Seite und wie gefährlich sie auf der anderen Seite sind. Und nur ein Bruchteil der Gewinne reicht aus, um weltweit alle Politiker in Entscheidungspositionen zu schmieren. Davor sollte man sich zu Recht fürchten. Vor der Villa von Jens Spahn. Nicht vor Bill Gates.
Aber selbst wenn Bill Gates das Motiv ist, sich nicht impfen zu lassen: Ist der Glaube an eine Verschwörungstheorie – und das betrifft nur wenige Menschen – denn wirklich schlimmer als die Tatsache, dass sich Millionen von Menschen nicht deshalb haben impfen lassen, weil sie von der Impfung überzeugt sind, sondern weil sie wieder ins Restaurant, zum Einkaufen und ins Fitnessstudio wollten?
Geimpfte und Ungeimpfte dürfen sich nicht länger von Politik und Medien gegeneinander ausspielen lassen. Wie Ungeimpfte in den Medien und von manchen Altparteien-Politikern derzeit stigmatisiert und beschimpft werden, das erinnert tatsächlich an die Anfänge der dunkelsten Zeiten unserer Geschichte. Aber auch die Ungeimpften dürfen die Geimpften nicht pauschal für den Druck verantwortlich, der auf sie ausgeübt wird.
Es ist das alte Spiel: Divide et impera – Teile und herrsche.
Ich sage: Wir spielen das nicht mehr mit.
Obwohl das RKI die falsche Behauptung, dass Geimpfte nicht oder nur sehr wenig zum Infektionsgeschehen beitragen, schon längst von seiner Webseite gelöscht hat, wird die Mär von den ungeimpften Brunnenvergiftern immer noch verbreitet – natürlich auch von unserem neuen Bundesgesundheitsminister. Dabei führt doch gerade 2G dazu, dass ungetestete Geimpfte, die sich in falscher Sicherheit wiegen, zu Superspreadern werden.
Das Lieblingsthema des unsäglichen Karl Lauterbach ist schon seit einiger Zeit vor allem die Impfung von Kindern. Nachdem er vor einiger Zeit gemerkt hat, dass es für viele Menschen ethisch fragwürdig ist, von Kindern zu fordern, dass sie die Alten schützen, versteigt er sich jetzt dabei dazu, eine Gefährlichkeit der Krankheit für die Kinder herbeizufabulieren. „Long Covid bei Kindern“ ist eines seiner Steckenpferde. Aber wissen ihr was? Die Uniklinik Freiburg hatte aufgrund seiner Behauptungen extra eine Long-Covid-Kinderstation eingerichtet.
Nachdem es dann aber keinen einzigen Behandlungsfall gab, wurde die Station genauso schnell wieder geschlossen wie zuvor eingerichtet.
Lauterbachs neueste Idee ist die Behauptung, die neue Omikron-Variante sei für Kinder besonders gefährlich. Dazu ein Zitat aus der Berliner Zeitung von vorgestern, die sich die südafrikanische Studie dazu angeschaut hat:
Zitat: „Die Aussage des Gesundheitsministers, Omikron sei für Kinder besonders bedrohlich, ist vor dem Hintergrund der heute bekannten Fakten falsch.“ Wenn das Ganze nicht so ernst und traurig wäre, könnte man jetzt sagen: „Natürlich ist es falsch. Es muss allein deshalb falsch sein, weil es vom Corona-Zombie Lauterbach kommt.“
Nur: Wenn es um die Kinder geht, hört bei mir jedes Verständnis auf, denn das Risiko für ein gesundes Kind durch eine Corona-Infektion ist so minimal, dass man die Inkaufnahme der Nebenwirkungsrisiken der Impfung allenfalls noch mit Hysterie und Paranoia entschuldigen kann. Wem wir die Entschuldigung einer psychiatrischen Diagnose nicht zubilligen und wer auch kein öffentlich-rechtlich desinformierter Laie ist, der einfach nicht hinterfragt, was ihm erzählt ist – nun, der ist ein Verbrecher, denn er weiß genau, was er tut. Und es wird die Zeit kommen, in denen diese Verbrecher ihre gerechte Strafe erhalten werden.
Ich stelle fest: Die Impfung erhöht bei Alten und Vorbelasteten die Chance, eine Corona-Infektion zu überleben, auf das Infektionsgeschehen hat sie aber keinen definierbaren Einfluss.
Wie bitte schön lässt sich auf dieser Grundlage eine Impfpflicht für medizinisches Personal begründen, wie sie gestern per Gesetz beschlossen wurde?
Und wenn es denn angeblich auch um die Kapazitäten in den Krankhäusern und bei den Rettungsdiensten geht: Wie kann man in Kauf nehmen, dass durch dieses faktische Berufsverbot für Ungeimpfte in den nächsten drei Monaten ein nicht unerheblicher Teil des Personals wegbricht – Pflegekräfte, Rettungssanitäter aber auch Fachärzte, deren Ausbildung den Steuerzahler viel Geld gekostet hat und an denen schon lange ein riesiger Mangel herrscht?
Die Antwort wird von Bundeskanzler Scholz und einigen Ministerpräsidenten schon gegeben: Diese berufsbezogene Impfpflicht soll nur das Vorspiel für eine allgemeine Impfpflicht nach österreichischem Vorbild sein.
Praktischerweise hat man aus der 2007 eingeführten Steuer-ID in diesem Jahr ja eine Personen-ID gemacht, die in Zukunft in allen möglichen Datenbanken zum Einsatz kommt und die man dann auch gleich für ein zentrales Impfregister benutzen kann. Ein Impfregister wäre nämlich eine organisatorische Voraussetzung für die Umsetzung einer solchen allgemeinen Impfpflicht.
Dass eine Impfpflicht aus medizinischer Sicht sinnvoll wäre, ist also nicht ersichtlich. Aber wie das Bundesverfassungsgericht Ende November deutlich gemacht hat, interessiert es sich bei der Bewertung medizinischer Sachlagen nur noch für das, was die Bundesregierung als Wahrheit verkauft.
Damit, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichts vor drei Jahren noch Bundestagsabgeordneter der CDU war, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und hochbezahlter Lobby-Anwalt, damit dass man sich vor einigen Monaten im Kanzleramt bei einem feierlichen Abendessen die Corona-Politik der Regierung erklären ließ, hat das natürlich überhaupt nichts zu tun. Stephan Harbarth ist die politische Neutralität in Person und macht dem höchsten deutschen Gericht alle Ehre. Und die Erde ist eine Scheibe.
Jetz ein anderer Gesichtspunktpunkt: Eine Impfpflicht ist ein Impfzwang, auch wenn immer wieder darauf verwiesen wird, es solle ja niemand auf dem Krankenbett fixiert werden und dann gegen seinen Willen eine Injektion erhalten. Das wird in der Tat nicht kommen, denn das geht schon logistisch nicht. Stattdessen werden einfach alle, die einen Impftermin nicht wahrnehmen mit einem – wie Lauterbach es ankündigt – empfindlichen Bußgeld belegt.
Das klingt erst einmal danach, als ginge es nur um den Geldbeutel und nicht um das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. In der Wirkung ist aber ganz klar, dass sich viele Menschen es schlicht nicht leisten können, bis an ihr Lebensende oder bis zur ersten Bundesregierung unter AfD-Führung in regelmäßigen Abständen ein solches empfindliches Bußgeld zu zahlen.
Die Bürger werden also vom Staat genötigt, sich impfen zu lassen, was im Ergebnis einem Impfzwang gleichkommt.
Die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit eines solchen Impfzwanges ist neben der Vereinbarkeit mit der Menschenwürde vor allem die nach der Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseingriffe. Der primäre Schutzzweck von Grundrechten ist der Schutz des Einzelnen vor dem Staat, nur sekundär geht es darum, Menschen vor anderen Menschen oder den Unsicherheiten des Lebens zu schützen. Wenn also nun die Bundesregierung dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich verkaufen würde, dass die Ungeimpften schuld daran sind, dass die Krankenhäuser in Zukunft überlastet sein könnten (und nicht etwa die Schließungen, die Unterfinanzierung und der geförderte Abbau von Intensivkapazitäten) oder dass Ungeimpfte doch die Krankheit mit so viel höherer Wahrscheinlichkeit auf andere übertragen, dann muss das Bundesverfassungsgericht abwägen: Zwischen dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit eines ungeimpften Individuums und dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit eines Impfunwilligen.
In der Vergangenheit musste sich das Bundesverfassungsgericht schon mit ähnlichen Fragestellungen beschäftigen. 2006 ging es beispielsweise um das Luftsicherheitsgesetz, mit dem der Staat ermächtigt werden sollte, von Terroristen entführte Flugzeuge abzuschießen, auch wenn sich darin Unschuldige befinden. Es ging darum, zu verhindern, dass die entführten Flugzeuge als Waffe eingesetzt werden. Als Extremfall wurde dabei benannt, dass die Terroristen das Flugzeug in ein vollbesetztes Fußballstadion steuern könnten.
Und was sagte das Bundesverfassungsgericht dazu? Der Staat darf Menschenleben nicht zahlenmäßig gegeneinander aufwiegen. Das ist ein Gebot des Menschenwürdeprinzips, das auch in einer krisenhaften Situation nicht außer Kraft gesetzt werden kann. Wenn der Staat Unschuldige tötet, um einen Zweck zu erfüllen, egal welcher das ist, macht er sie zu reinen Objekten staatlichen Handelns. Wörtlich hieß es in diesem Urteil: „Zur Erfüllung staatlicher Schutzpflichten dürfen nur solche Mittel verwendet werden, die mit der Verfassung in Einklang stehen“.
Auch wenn mit der Impfpflicht nicht Menschen gezielt getötet werden sollen, bedeutet dies nicht nur die bewusste und willentliche Inkaufnahme, sondern sogar die sichere Gewissheit, dass es auf Millionen von Impfungen eine gewisse Anzahl von Toten und schwer an der Gesundheit geschädigten Menschen geben wird. Man weiß genau, dass es um der angenommenen Vorteile der Impfung willen, zigtausende an geraubten Lebensjahren geben wird. Ja. Die Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz ist absolut mit der Frage der Impfpflicht zu vergleichen.
Bei einer Impfpflicht wie es sie jetzt für die medizinischen Berufe gibt und wie die Regierung sie für alle will, wäre aber auch der Gleichheitsgrundsatz verletzt, wenn man den Nachweis der Immunität nicht auch über die Bestimmung des Antikörper-Titers oder eine noch genauere immunologische Untersuchung erbringen kann. Aus gutem Grund gibt es diese Möglichkeit bei der Masern-Impfpflicht.
Der Freiburger Rechtsprofessor Dietrich Murswiek wird noch deutlicher und kommt zum Schluss, dass wegen der fehlenden Langzeitdaten eine Impfpflicht bei den neuartigen Corona-Impfstoffen der verpflichtenden Teilnahme an einem medizinischen Humanexperiment gleichkommt. Wenn man es so formuliert – und das ist eben die Wahrheit, die Scholz im Wahlkampf in einem Anflug von Ehrlichkeit eingeräumt hat – dann wird offensichtlich, dass eine Impfpflicht ganz klar verfassungswidrig wäre.
Deshalb: Eine Impfpflicht – egal ob für alle oder nur bestimmte Personengruppen – die darf es nicht geben, da es sich um einen verfassungswidrigen Eingriff in das das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und Verstoß gegen die Menschenwürde handelt und eine solche Pflicht zudem gleichheitswidrig und auch unverhältnismäßig ist.
Denn:
1. Die individuelle Wahrscheinlichkeit, an Corona schwer zu erkranken, ist für die meisten Menschen sehr gering.
2. Die Wirksamkeit der Impfstoffe ist unklar, die Dauer des Impfschutzes fraglich.
3. Wer genesen ist, hat vermutlich auch länger als 6 Monate einen besseren Schutzstatus als geimpfte Menschen.
Und
4. Die reguläre Entwicklung von Impfstoffen dauert jahrelang. Da wir diesen Erfahrungshorizont nicht haben, kann niemand abschätzen, welche Nebenfolgen mit welcher statistischen Häufigkeit die Impfung mit sich bringt.
Der letzte Gesichtspunkt erklärt und rechtfertigt auch die völlige Freistellung der Hersteller von jeglicher Haftung. Denn die Hersteller wissen genau, dass die flächendeckende Anwendung ihrer Impfstoffe nichts anderes ist als der größte Menschenversuch aller Zeiten. Und wenn der Staat genau dies von ihnen verlangt, ist es verständlich, wenn kein Hersteller dieses unkalkulierbare Risiko eingehen will.
Eine Impfpflicht ist neben dem rechtlichen Dilemma aber auch nicht die richtige medizinische Antwort für den Umgang mit den Coronaviren. Wir brauchen mehr Krankenhauskapazitäten und müssen uns auf die bestmöglichen Behandlungsmöglichkeiten für die Erkrankten konzentrierten.
Während die Politik mit unglaublichen Milliardenbeträgen alles auf die Impfung setzt, wurde die Forschung zur Behandlung der an Corona Erkrankten sträflich vernachlässigt.
Und vielleicht gibt es in der Zukunft auch wirksame klassische Impfstoffe, die von genügend Menschen freiwillig akzeptiert werden. Weil sie sicher sind, dass Ihnen eine solche Impfung mehr Vorteile als Nachteile bringt. Aufgrund der Mutationsfreudigkeit der Viren, werden wir aber auch danach vermutlich einfach lernen müssen, mit dem endemischen Risiko durch Coronaviren zu leben und darauf setzen, dass unser großartiges natürliches Immunsystem lernt, diese Bedrohung zu neutralisieren.
Selbstverständlich werden wir als AfD rechtlich gegen die Impfpflicht vorgehen. Aber ich bin ehrlich. Die Chancen auf Erfolg sehe ich angesichts der Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts, als gering ein. Es ist diese politische Zusammensetzung, die für mich erklärt, warum das Bundesverfassungsgericht in politisch brisanten Fragen die Staatsraison über die Grundrechte stellt.
Eine allgemeine Impfpflicht wird nur durch politischen Druck verhindert oder wieder einkassiert werden, nicht durch Richter.
Und um politischen Druck gegen eine solche verfassungswidrige Maßnahme zu erzeugen, stehen wir heute hier und demonstrieren. Auch wenn es noch viel zu wenige sind — IHR – SEID – HIER. Ihr zeigt Gesicht und bekennt euch zur Menschenwürde und zu den Grundrechten. Und dafür sage ich Ihnen und Euch allen: „Danke“.