Zur mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zur Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin teilt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Thomas Seitz, mit:
„Die Fraktion der Alternative für Deutschland im Bundestag hält eine Wiederholung der Bundestagswahl in ganz Berlin für zwingend erforderlich. Die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht ist angesichts der massiven Verstöße gegen das Wahlrecht und der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens sehr zu begrüßen.
Während das Landesverfassungsgericht Berlin wegen der schwerwiegenden und zahlreichen Wahlfehler die Wahl zum AGH vollständig wiederholen ließ, hat die Ampelkoalition mit ihrer Mehrheit durchgesetzt, dass die Bundestagswahl nur in 431 Wahlbezirken wiederholt werden soll. Eine solche opportunistische Entscheidung, die nur dem Schutz der eigenen Mandate dient, lässt das durch das Wahlchaos ohnehin erschütterte Vertrauen der Bürger in die Demokratie weiter erodieren.
Der Beschluss des Bundestages macht offenkundig, dass über die Wahleinsprüche nicht länger der Bundestag als ‚Richter in eigener Sache‘ entscheiden darf, sondern hierfür künftig unabhängige Gerichte zuständig sein müssen.
Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesverfassungsgericht mit einer vollständigen Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin den Mut aufbringt, die Fehlentscheidung des Bundestages zu korrigieren.“