Maßnahmen gehen weiter

Während die allgemeine Impfpflicht in der vorletzten Sitzungswoche nur in erster Lesung im Plenum und in der letzten im Gesundheitsausschuss diskutiert wurde, ist die Änderung des Infektionsschutzgesetzes bereits in Kraft getreten. Hier stand die Regierungskoalition unter Zeitdruck, da ja ansonsten zum 20. März jegliche Pandemie-Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes (außer der berufsbezogenen Impfpflicht) außer Kraft getreten wäre, so wie es uns Justizminister Buschmann (FDP) versprochen hatte.

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Keine Impfpflicht!

Eigentlich sollte man meinen, dass die Frage einer Impfpflicht mittlerweile endgültig vom Tisch ist, auch aus medizinischer Sicht. Juristisch war sie ja zu keinem Zeitpunkt begründbar. Wie weit sich aber die Altparteien nicht nur, aber vor allem bei diesem Thema von der Realität entfernt haben, sieht man an der Tagesordnung des Bundestages für diese Woche.

An diesem Donnerstag wird sich zeigen, wie groß der Respekt des Bundestages vor den Grundrechten der deutschen Bürger, des Souveräns, noch ist. Zwei Gesetzesentwürfe und drei Anträge liegen unter dem Tagesordnungspunkt „Impfpflicht gegen SARS-CoV-2“ vor:

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WELT-Umfrage unter Abgeordneten

Die WELT hat bei allen Bundestagsabgeordneten, also auch bei mir, nachgefragt, wie sie zu den Vorschlägen zu einer allgemeinen Impfpflicht stehen. Das ist von Bedeutung, da Bundeskanzler Olaf Scholz mangels einer eigenen Mehrheit mit seiner Ampel-Koalition die Abstimmung über die Impfpflicht freigeben will.

Diese Freigabe bedeutet, dass der Chef der Exekutive den einzelnen Vertretern der Legislative “erlaubt”, nur ihrem Gewissen zu folgen (wie es im Grundgesetz eigentlich grundsätzlich vorgesehen ist). Am Ende geht es Scholz dabei aber natürlich nur darum, auch Stimmen aus der Opposition zu bekommen. Mit dem gleichen Trick hat Angela Merkel damals die sogenannte Ehe für alle beschließen lassen.

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