Es ist ein den Bewohnern der Kreisstadt gegenüber unfaires geflügeltes Wort im Breisgau: “Du gehörst doch nach Emmendingen!”
Fakt ist aber, dass manche Freigänger des Emmendinger Zentrums für Psychiatrie (ZfP) schwere Probleme verursachen. Hier stoßen verschiedene Rechtsgüter aufeinander: Der Hilfsanspruch kranker Menschen und ihre Freiheitsrechte auf der einen Seite, das Bedürfnis der Anwohner nach einem Schutz vor unberechenbaren Gewalttätern und auch Nebenaspekten wie Drogenhandel und Beschaffungskriminalität auf der anderen Seite.
Was aber nicht vermittelbar ist und nur auf Fehlentscheidungen beruhen kann: Wenn ein Somalier, der 2018 in Offenburg einen Arzt in dessen Praxis mit einem Messer regelrecht abschlachtete und seine Mitarbeiterin schwer verletzte, nur viereinhalb Jahre später jeden Tag aus dem ZfP marschiert und sich frei in der Stadt bewegt. Demnächst soll er sogar unbegrenzten Freigang erhalten.
Der einzige Weg aus der geschlossenen Einrichtung für diesen Killer sollte ihn in Handschellen direkt zu einem Flugzeug führen, das ihn ihn nach Mogadischu in seine Heimat zurückbringt.