Alpenprawda

Eine Diskussion von vor vier Jahren in einer nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung wird von der auch als Alpenprawda bekannten Süddeutschen Zeitung (SZ) in eine aktuelle politische Forderung umgedichtet, die es nie gab.

Die Novellierung der Hausordnung des Bundestages im Jahr 2020 veränderte die Rechtslage für Inhaber eines Kleinen Waffenscheins, die bis dahin ihre auf dem Arbeitsweg legal geführte Waffe in die Räumlichkeiten des Bundestages mitbringen konnten. Hierauf habe ich im Rahmen der Diskussion im Ausschuss hingewiesen und als alternative Lösungsmöglichkeit die Bereitstellung von Verwahrgelassen im Eingangsbereich aufgezeigt. Nachdem die Ausschussmehrheit diesem Einwand nicht gefolgt ist, habe ich dies akzeptiert und mich mit dem Thema bis zur Anfrage der SZ vom vergangenen Mittwoch, also fast vier Jahre lang, nicht mehr befasst.

Reine Stimmungsmache

Das Jahr 2020, auf das sich auch die Anfrage der SZ an mich bezog, wird in dem Artikel nur sehr versteckt genannt. Es wird suggeriert, ich hätte aktuell gefordert, das Führen von Waffen im Bundestag zu erlauben, was weder zeitlich noch inhaltlich stimmt. Aber dieses Vorgehen ist typisch für die SZ: Bereits vor kurzem musste sie (namentlich ihre Vizechefredakteurin Frau Föderl-Schmid) wegen des missglückten Versuches, eine Diffamierungskampagne gegen Alice Weidel durchzuführen, eine Schlappe wegen haltloser Vorwürfe einstecken. Der ganze Artikel in der SZ dient nur -wieder einmal- der Stimmungsmache, um die AfD zu dämonisieren.

Zum Zwecke der Transparenz hier mein Schriftverkehr mit Herrn Balser von der SZ vom 13.03.24:

Anfrage:

“Sehr geehrter Herr Seitz, im Zuge von Recherchen haben wir erfahren, dass es bereits im Jahr 2020 Diskussionen um die Geschäftsordnung des Bundestags und das Tragen von Waffen (kleiner Waffenschein) im Bundestag selbst gab. Nach unseren Informationen sollen Sie sich in einem Ausschuss dafür stark gemacht haben, dass für eine solche Bewaffnung von Mitarbeitern und bei einer härteren Richtlinie Aufbewahrungsmöglichkeiten dafür am Eingang des Bundestags geschaffen werden. Gerne wüssten wir für die aktuelle Berichterstattung, warum Mitarbeiter des Bundestags aus Ihrer Sicht überhaupt solche Waffen mit sich führen sollten. Ich würde mich sehr über eine Antwort bis ca. 15 Uhr freuen. Herzlichen Dank und viele Grüße Markus Balser”

Antwort:

„Herr Seitz nimmt zu Ihrer Frage wie folgt Stellung: Ich kann mich grob an den Vorgang erinnern. Es ging um die Problematik der Verteidigungsbewaffnung auf dem Arbeitsweg, was in einem “failed state“ wie der Bundeshauptstadt Berlin jedem anzuraten ist, der sich anders als Abgeordnete ungeschützt im öffentlichen Raum oder dem ÖPNV bewegt. Mitarbeiter des Bundestages, von Fraktionen und von Abgeordneten dürfen hier nicht schlechter gestellt werden als sonstige Beschäftigte. Wer als Inhaber eines sog. Kleinen Waffenscheins legal auf dem Arbeitsweg Waffen zur Selbstverteidigung mit sich führen darf, muss auch eine legale Möglichkeit haben, diese an seinen Arbeitsplatz mitzubringen, um diese während der Arbeitszeit sicher zu verwahren, andernfalls müssen an den Eingängen Verwahrgelasse bereit gestellt werden. Die Verweigerung dieser Möglichkeit verletzt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und verstößt gegen den Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung. Das Führen von Waffen jeglicher Art innerhalb des Bundestages – mit Ausnahme der Verbringung zum Arbeitsplatz bei Ankunft und umgekehrt wieder auf dem Heimweg – war nicht Gegenstand der Erörterung.“