Aufzeichnung von Gerichtsverfahren

Es mag nicht das spannendste oder wichtigste Thema unserer Zeit sein, aber auch damit beschäftigt sich der Bundestag – heute in erster Lesung im Plenum und demnächst im Rechtsausschuss: Die Bundesregierung möchte, dass in Gerichtsverfahren in Zukunft verstärkt auf Videokonferenztechnik gesetzt wird und zur Protokollierung mindestens der Ton, teilweise aber auch Bild und Ton, gespeichert und automatisiert transkribiert wird. Mit letzterem Thema beschäftige ich mich in meiner Rede.