Am Montag den 21. März fand eine öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundestages mit verschiedenen Sachverständigen statt, in der die Gesetzentwürfe und Anträge zum Thema Corona-Impfpflicht behandelt wurden. Nach der ersten Debatte im Plenum am vergangenen Donnerstag (1. Lesung) waren diese Vorgänge zur Beratung in den Gesundheitsausschuss überwiesen worden. Die 2./3. Lesung mit Abstimmung wird dann am 7. April stattfinden.
Dass eine Impfpflicht klar verfassungswidrig wäre, habe ich als rechtspolitischer Sprecher AfD-Fraktion schon mehrfach betont und wer nach dieser Sachverständigenanhörung immer noch etwas anderes behauptet, der verlässt den Boden der Realität. Aber schauen Sie selbst!
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