Pressemitteilung vom 22.02.2024
Der Bundestag berät heute den Gesetzentwurf der Ampelfraktionen zur „Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung“ in erster Lesung. Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas Seitz, erklärt hierzu:
„Wollten die Ampelparteien das Problem korrupter Abgeordneter wirklich angehen, hätten sie schon lange den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur ‚Ausweitung und Verschärfung der Abgeordnetenbestechung‘ (BT-Drs. 20/2777) vom Juli 2022 aufgreifen können, der auch Fälle unter Strafe stellt, in denen nur die Autorität oder die Position des Mandats für ungerechtfertigte Vorteile ausgenutzt wird. Die Ahndung als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe würde die bisherige Privilegierung von Abgeordneten nachhaltig beenden. Insoweit hatte das OLG München Ende 2021 im Rahmen der sogenannten Maskenaffären festgestellt, dass die ‚missbräuchliche Kommerzialisierung des Mandats nach aktueller Rechtslage straflos ist‘.
Der Gesetzentwurf der Ampelkoalition gestaltet den geplanten Tatbestand der ‚unzulässigen Interessenwahrnehmung‘ dagegen nur als Vergehen aus. Hierdurch können Verfahren weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit durch Einstellung mit oder ohne Auflagen oder im Strafbefehlsverfahren unter Verhängung einer geringen Geld- oder Freiheitsstrafe auf Bewährung erledigt werden.
Der fehlende Wille der Abgeordneten der Koalition, Bestechlichkeit von Abgeordneten strafrechtlich wirksam zu bekämpfen, hat sich diese Woche im Rechtsausschuss mit der ohne jede Begründung erfolgten Ablehnung einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der AfD-Fraktion erneut manifestiert. Somit bekommen die Sachverständigen nur den Gesetzentwurf der Koalition zur Stellungnahme vorgelegt, während ihnen der Vorschlag der AfD-Fraktion vorenthalten wird. Wer so handelt, entlarvt seine Sonntagsreden im Bundestagsplenum selbst als Heuchelei.“