Ein von uns in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kommt zu dem Schluss, dass die Pressarbeit des Bundesverfassungsgerichts wohl gegen das Grundgesetz verstößt.
Konkret geht es um den Verein “Justizpressekonferenz”. Dessen Mitglieder (die sich der Verein selbst aussucht) erhalten vorab, sogar noch vor den Verfahrensparteien, Kenntnis über Urteile und Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts. Anderen Pressevertretern werden diese Informationen verwehrt und genau darin sieht das Gutachten eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes.
Das Bundesverfassungsgericht sollte nach meiner Auffassung diese Praxis schleunigst beenden. Seit der Amtsübernahme des neuen Präsidenten, des früheren CDU-Berufspolitikers Stephan Harbarth, hat unser höchstes Gericht ohnehin schon viel von seiner Glaubwürdigkeit und seinem früheren Vertrauen im Volk eingebüßt. Viele der jüngsten Urteile, etwa zur sogenannten Klimaschutzpolitik, zur Erhöhung der Rundfunkbeiträge oder zu den Corona-Maßnahmen lösten bei Juristen großes Erstaunen aus (um es freundlich zu formulieren).
Für einen funktionierenden Rechststaat ist aber aber von größter Bedeutung, dass die Bürger Vertrauen in eine unabhängige und unbestechliche Justiz haben, die Regierung und Verwaltung und bei Bedarf auch der Legislative auf die Finger schaut.
Das Gutachten finden Sie hier.