1.500 Euro, das ist der Betrag, den ein Münchner Informatikstudent jetzt als Strafe zahlen soll, weil er im März 2022, als er seine Großmutter an ihrem 90. Geburtstag nicht besuchen durfte, auf Twitter Deutschland einen “Drecksstaat” und ein “menschenverachtendes System” nannte. So will es die Münchner Staatsanwaltschaft.
Die dazu herangezogene Strafrechtsnorm, §90a Abs. 1 StGB, könnte man auch als den modernen Straftatsbestand der Majestätsbeleidigung bezeichen. Er lautet:
“Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3)
1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht […]
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”
Das auszusprechen kann und darf keine Straftat sein!
Eigentlich war es jahrzehntelanger Konsens, dass diese Norm (wie auch ihre Nachbarn im Strafgesetzbuch, bei denen es um den Bundespräsidenten und andere Verfassungsorgane geht) in der Rechtspraxis im Grunde keine echte Rolle spielt. Aber spätestens seit jetzt mit §90c auch plötzlich die Flagge und die Hymne der EU unter besonderem Schutz stehen, scheint eine politisierte Justiz das wieder ernst zu nehmen und zumindest dann Anklage zu erheben bzw. einen Strafbefehl zu erlassen, wenn der mutmaßliche Täter die Regierungspolitik kritisiert.
Ich halte diese Entwicklung für hochbedenklich. Und eines ist auch klar: Ein Staat, der seine Bürger nicht mehr vor illegaler Migration und der damit verbundenen Kriminalität schützt und sie stattdessen immer mehr drangsaliert und ausnimmt, ist in der Tat zu einem Drecksstaat geworden. Das auszusprechen kann und darf keine Straftat sein!
https://reitschuster.de/post/wegen-drecksstaat-1-500-euro-geldstrafe-fuer-studenten/