Fahrerflucht muss auch bei Sachschäden Straftat bleiben

Man dachte immer, die FDP unterscheide sich von den anderen Kulturmarxisten immerhin noch bei der Bewertung des Grundrechts auf Eigentum. Das stimmt aber wohl nicht mehr, offenbart doch die neueste Idee aus dem Hause Buschmann einen großen Mangel an Respekt vor dem Eigentum von Bürgern.

Wenn keine Person verletzt wurde, soll Unfallflucht nach dem Willen unseres Justizministers keine Straftat mehr sein – offenbar unabhängig von der Höhe des Schadens.

Pressemitteilung