Zum Vorstoß von Justizminister Marco Buschmann, sogenanntes Schwarzfahren nicht mehr unter Strafe zu stellen, sondern zu einer Ordnungswidrigkeit zu machen, teilt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Thomas Seitz, mit:
„Die Fraktion der Alternative für Deutschland lehnt den Vorschlag von Bundesjustizminister Buschmann, Schwarzfahren künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit und nicht mehr als Straftat zu ahnden, ab. Die Herabstufung des sogenannten Schwarzfahrens zu einer Ordnungswidrigkeit wird die Justiz nicht im behaupteten Umfang entlasten. Dies betrifft neben Staatsanwaltschaften und Gerichten auch den Strafvollzug. Die Vollstreckung von Ersatzfreiheits-Strafen entfällt zwar, stattdessen wird zukünftig jedoch Erzwingungshaft angeordnet werden.
Die Ahndung als Ordnungswidrigkeit hat darüber hinaus nicht den gleichen Abschreckungseffekt wie eine Ahndung als Straftat. Den Verkehrsbetrieben entstehen jedes Jahr durch Schwarzfahren finanzielle Schäden in Millionenhöhe, die sich durch Wegfall der Strafbarkeit voraussichtlich deutlich erhöhen werden. Dies gefährdet die finanzielle Tragfähigkeit des ÖPNV insgesamt. Eine höhere staatliche Subventionierung und höhere Beförderungsentgelte gehen zu Lasten aller ehrlichen Steuerzahler, die sich dem Beförderungsentgelt nicht entziehen. Die Darstellung, es handle sich um quasi unausweichliche Armutskriminalität, ist zudem eine Verhöhnung aller Menschen mit geringem Haushaltseinkommen, die dennoch ordnungsgemäß einen Fahrschein lösen.“