Weil ihr undemokratischer Plan nicht aufging, im Gleichklang mit einem, wie sich jetzt herausstellt doch nicht so willfährigen Berliner Verfassungsgerichtshof die Wahlwiederholung in Berlin auf ein absolutes und für ihre Mehrheit ungefährliches Minimum zu reduzieren, haben die Vertreter der Koalition im Wahlprüfungsausschuss die Empfehlung zur Wahlwiederholung erneut verschoben.