Die rechtliche Betreuung von Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen wird in Deutschland hauptsächlich von freien Berufsbetreuern und Betreuungsvereinen wahrgenommen.
Bei der jetzt vorgenommenen vorgeblichen Übertragung des Tarifabschlusses für den Öffentlichen Dienst auf die staatlichen Leistungen für diese Betreuer wird das Gesetz seinem eigenen Anspruch und auch den realen Kostensteigerungen nicht gerecht.