Eigenbedarf ist ein Schreckenswort für viele Mieter. Eine Ausnahme bildeten bis vor einigen Jahren eigentlich diejenigen, deren Wohnung sich im Eigentum einer Wohnbaugesellschaft befindet, vor allem wenn es eine der öffentlichen Hand ist.
Die Städtische Wohnbaugesellschaft Lörrach mbH teilte jetzt den Bewohnern der Wölblinstraße 21 bis 29, dass man ihnen demnächst das Mietverhältnis kündigen werde, um Flüchtlinge in ihren Wohnungen unterzubringen. Die ersten freien Wohnungen würden bereits zeitnah von diesen bezogen.
Gegenüber der Presse betonte man nach der ersten Aufregung, dass die Stadt sicherstellen werde, dass keiner der Betroffenen auf der Straße lande. Ob aber die jeweils angebotene Lösung immer im Sinne des Gekündigten sein wird, darf bezweifelt werden. Da werden gewachsene nachbarschaftliche Beziehungen auseinandergerissen, alte Menschen aus ihren gewohnten vier Wänden vertrieben und dass die jeweils neue Wohnung von Größe, Lage, ÖPNV-Anbindung, Entfernung zu den individuellen Bezugspunkten und vor allem bei der Miethöhe gleichwertig ist, will und kann natürlich nicht garantiert werden.
Ob eine Stadt Mietern wegen Eigenbedarfs oder “aus wichtigem Grund” überhaupt kündigen darf, um Flüchtlinge unterzubringen, ist rechtlich übrigens noch nicht abschließend geklärt. Nichtsdestotrotz scheint für diesen Staat aber weiterhin zu gelten: Erst die anderen, dann die eigenen.