Es sind nicht “die Männer”

Heute ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen hat alle Bundestagsabgeordneten gebeten, sich unter dem Motto #schweigenbrechen an der Aktion zum heutigen Tag zu beteiligen.

Nach Schätzung einer Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums ist jede dritte Frau in Deutschland von Gewalt betroffen, aber nur jede fünfte der Betroffenen nutzt die staatlichen und zivilgesellschaftlichen Hilfeangebote. Das ist ein Armutszeugnis und sollte der Politik zu denken geben, ob die Schutzmöglichkeiten für hilfesuchende Frauen tatsächlich ausreichend sind.

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Gewaltenteilung adé!

Die Justizministerin Baden Württembergs heißt Marion Gentges, ist Mitglied im CDU-Kreisvorstand der Ortenau und war bei der Landtagswahl 2016 meine Gegenkandidatin im Wahlkreis Lahr. Als Ministerin ist sie Teil der Exekutive, also der ausführenden Staatsgewalt. Gleichzeitig ist sie auch Landtagsabgeordnete und damit Teil der Legislative, also der gesetzgebenenden Staatsgewalt. Allein das ist schon staatstheoretisch problematisch, traf und trifft aber auf nahezu alle Minister auf Bundes- und Landesebene in Deutschland zu.

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Eine Ohrfeige für die Regierungskoalition

Das Berliner Verfassungsgericht stärkt die Position der AfD-Fraktion, dass nur die vollständige Wiederholung der Berliner Bundestagswahl den festgestellten Mängeln Rechnung trägt. In Berlin hat die Wahlprüfung durch das Verfassungsgericht funktioniert. Doch die festgestellten Missstände betrafen die gleichzeitig stattfindenden Bundestagswahlen gleichermaßen. Bundesverfassungsrichter Peter Müller sprach in einem Interview von Zuständen wie ,in irgendeinem diktatorischen sogenannten Entwicklungsland‘. Bundeswahlleiter Georg Thiel rügte das Berliner Bundestagswahlgeschehen als ,komplettes systemisches Versagen der Wahlorganisation‘. Doch anders als das Verfassungsgericht entschied die Koalition vergangene Woche im Bundestag zum Schutz der eigenen Mandate nur in 431 von 2200 Berliner Wahlbezirken die Bundestagswahl zu wiederholen.

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Die eigene Nase des Bundesverfassungsgerichts

Ein von uns in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kommt zu dem Schluss, dass die Pressarbeit des Bundesverfassungsgerichts wohl gegen das Grundgesetz verstößt.

Konkret geht es um den Verein “Justizpressekonferenz”. Dessen Mitglieder (die sich der Verein selbst aussucht) erhalten vorab, sogar noch vor den Verfahrensparteien, Kenntnis über Urteile und Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts. Anderen Pressevertretern werden diese Informationen verwehrt und genau darin sieht das Gutachten eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes.

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