Änderung des Richtergesetzes soll noch striktere Gesinnungskontrolle etablieren

Das Bundeskabinett hat eine strengere Regelung im Richtergesetz beschlossen. Demnach darf nur noch Schöffe werden, wer „jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt“. Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Thomas Seitz:

„Die AfD-Fraktion begrüßt Maßnahmen zur Stärkung des Schöffenamtes. Schon 2008 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass auch ehrenamtliche Richter einer Pflicht zur besonderen Verfassungstreue unterliegen (Beschluss vom 06.05.2008 – 2 BvR 337/08). Die geplante Gesetzesänderung dient allerdings nur dem Zweck, bei Berufsrichtern wie Schöffen eine noch striktere Gesinnungskontrolle zu etablieren, die nichts mit der wirklichen Verfassungstreue zu tun hat. In der Praxis wird dies auf die Formel ,Links gut, rechts schlecht‘ hinauslaufen und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unvoreingenommenheit der Justiz weiter untergraben. Durch die Änderungen wird das Recht auf den gesetzlichen Richter ausgehöhlt, während die Justiz mit den zu erwartenden Besetzungsrügen mit vermeidbaren Problemen belastet wird. Erst recht abzulehnen ist die Öffnung des ehrenamtlichen Richteramtes für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Träger der Staatsgewalt ist nach Artikel 20 Abs. 2 Grundgesetz das deutsche Staatsvolk, nicht die ,Bevölkerung‘.“