Chaos in Gießen

Gestern im Bundestag in der von uns beantragten Aktuellen Stunde zu den teilweise bürgerkriegsähnlichen Ausschreitungen in Frankreich und den Schlußfolgerungen für Deutschland, wurde uns von den anderen Fraktionen noch einhellig vorgeworfen, wir würden Ängste schüren.

Heute und morgen sind in und um Gießen etwa 6.000 Polizisten im Einsatz, um die Ausschreitungen von hauptsächlich eritreischen Afrikanern in den Griff zu bekommen. „Wäre die Polizei nicht da, würde Gießen wahrscheinlich brennen“, sagte eine Studentin zu NIUS.

https://www.nius.de/News/waere-die-polizei-nicht-da-wuerde-giessen-brennen-ausschreitungen-bei-eritrea-festival-nius-vor-ort/be160202-a03e-432e-b997-19588701cb9b

Gesetzesentwürfe zur Suizidhilfe abgelehnt

Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Bundestag aufgetragen, die Suizidhilfe neu zu regeln. Dass über solche ethischen Fragen fraktionsübergreifend diskutiert und nach Mehrheiten gesucht wird, ist gut und richtig. Dass meine Fraktion wieder einmal von diesen Beratungen ausgeschlossen wurde, dagegen ganz klar falsch.

Heute wurden nun beide vorliegenden Gesetzesentwürfe mehrheitlich abgelehnt, vermutlich aus verschiedenen Gründen. Die Ablehnung der Gesetzesentwürfe war die richtige Entscheidung, wie ich bereits in einer Pressemitteilung und meiner Rede klar machte – gleichwohl ist die Situation unbefriedigend. Mir ist es allerdings lieber, dass die Suizidhilfe heute nicht neu geregelt wurde, als dass sie schlecht geregelt wird.

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Erfolg in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat gerade aufgrund des Eilantrages des Kollegen Thomas Heilmann (CDU) gegen das Turbo-Gesetzgebungsverfahren zum GEG/Heizungsgesetz, dem ich und andere Abgeordnete beigetreten sind, dem Bundestag untersagt, dieses Gesetz noch in der laufenden Sitzungswoche vor der Sommerpause zu verabschieden.

Dass die Ampel es jetzt – zumindest vorläufig – schriftlich hat, dass sie ihre Mehrheit im Bundestag nicht nutzen darf, um die Beratungs- und Beteiligungsrechte der Abgeordneten auszuhebeln, ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-063.html