Eine parteipolitische Auftragsarbeit

Heute berichten die Medien darüber, dass das sogenannte Institut für Menschenrechte (DIMR) eine Analyse veröffentlicht hat, nach der die AfD verfassungsfeindlich sei und die Voraussetzungen für ein Parteienverbot erfülle.

Das mittlerweile mit ca. 5 Mio. Euro staatlichen Fördermitteln unterstützte DIMR ist kein Forschungsinstitut mit rechtswissenschaftlichem Anspruch, sondern ein von linker und sozialistischer Ideologie geleiteter Lobbyverein. Die aktuellen Äußerungen kann man nur als realitätsfern und offensichtlich parteipolitisch motiviert bezeichnen.

Die Unterstellung, dass die AfD unter Herrn Höcke eine nationalsozialistische Gewaltherrschaft anstrebe, ist eine faktenfreie, bösartige Unterstellung und entlarvt sich selbst als durchsichtiger Versuch, angesichts steigender Umfragewerte für die AfD, den Regierungsparteien Schützenhilfe zu leisten.

Dass das Bundesverfassungsgericht im Falle eines entsprechenden Antrags einer solchen haarsträubenden Einschätzung folgen würde, halte ich für ausgeschlossen. Die AfD ist vielmehr die letzte echte Grundgesetzpartei im Bundestag. Wir fordern dort regelmäßig in unseren Anträgen die Einhaltung des Rechtsstaatsprinzips, der demokratischen Grundsätze und den Respekt des Staates vor den Grundrechten der Bürger. Die Forderung nach einem Verbot der AfD ist ein Frontalangriff auf das Prinzip parlamentarischer Opposition und damit auch ein Frontalangriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung.