Kein Gefühlsstrafrecht!

Zu dem Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion, welches fordert, verbale sexuelle Belästigung künftig als Straftat zu bewerten, teilt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Thomas Seitz, mit:

„Das vorgelegte Positionspapier der SPD-Fraktion zum Thema Einführung eines Straftatbestandes ,Verbale sexuelle Belästigung‘ lehnt die AfD-Fraktion ab. Der Begriff der verbalen sexuellen Belästigung ist rein subjektiv. Bei Strafnormen bedarf es aber einer objektiven Bestimmung verbotener Verhaltensweisen zum Schutz eines bestimmten Rechtsguts. Zudem muss hierbei das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips beachtet werden. Verbale Verhaltensweisen lassen sich deshalb jenseits des zwingend gebotenen Schutzes von Kindern und Jugendlichen nicht verfassungskonform unter Strafe stellen.

Es ist in hohem Maße unredlich, wenn die SPD-Fraktion den in der Tat unerträglichen Fall einer verbalen sexuellen Attacke gegen ein 11-jähriges Mädchen zum Vorwand nimmt, um damit Verhaltensweisen zwischen Erwachsenen zu kriminalisieren.

Es besteht auch kein Handlungsbedarf, weil körperliche Übergriffe mittlerweile hinreichend im Strafrecht erfasst werden und es bei verbalen Übergriffen Schutz durch die sogenannte ,Beleidigung auf sexueller Grundlage‘ gibt. Nachdem die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für 2019 insoweit 21.562 Fälle ausweist (bei annähernd entsprechenden Zahlen für 2018), kann man auch nicht in Abrede stellen, dass Ehrverletzungen durch sexuelle Äußerungen effektiv verfolgt werden. Verbleibende verbale Verhaltensweisen mögen unanständig, unmoralisch und abstoßend sein, dies ist in einer freiheitlichen Gesellschaft allerdings hinzunehmen. Die unsägliche Entwicklung des Strafrechts hin zu einem Gesinnungsstrafrecht darf nicht noch durch eine Entwicklung hin zu einem Gefühlsstrafrecht ergänzt werden, was den Rechtsstaat weiter beschädigt und die Gesellschaft noch tiefer spaltet.“