Keine mutige Entscheidung

Mehr als zwei Jahre nach der Chaos-Bundestagswahl von 2021 steht mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts endlich fest, welche Folgen die Chaos-Wahl hat. Anders als der Berliner Verfassungsgerichtshof, der eine vollständige Wiederholung der Wahlen auf Landesebene (Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenversammlung) angeordnet hat, lässt das Bundesverfassungsgericht die Wahl in lediglich 455 von 2256 Urnen- und Briefwahlbezirken wiederholen.

Das ist etwas mehr als die Koalition mit ihrer Mehrheit im Bundestag wollte, aber immer noch wenig genug, als dass die Wiederholungswahl zu echten politischen Folgen führen wird. Ob eventuell Union und AfD auf Kosten von SPD, Grünen oder Linken jeweils ein Mandat mehr bekommen, ist zwar für die Betroffenen von großer Bedeutung, aber nicht für die politische Großwetterlage. Da der Wahlkreis von Frau Lötsch von den Linken von der Wiederholung nicht betroffen ist, bleibt es bei drei Direktmandaten für die Linken, was die Unterschreitung der 5%-Hürde ausgleicht.

Die jetzt fraktionslosen Abgeordneten der Linken bleiben uns also weitgehend erhalten, vermutlich einschließlich Frau Pau als Bundestagsvizepräsidentin, die ihr Mandat über Platz 1 der Landesliste erhalten hat.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war erwartbar, im Gegensatz zur Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs aber nicht mutig. Das Bundesverfassungsgericht geht davon aus, dass dort, wo Wahlfehler weder geltend gemacht noch protokolliert wurden, schon alles in Ordnung gewesen sein wird. Das ist juristisch gut vertretbar und entspricht der überaus restriktiven Praxis der Wahlprüfung.

Die Arbeit des Wahlprüfungsausschusses hat jedoch klar aufgezeigt, dass mehr als einmal in Wahllokalen schwerste Wahlfehler nachgewiesen wurden, obwohl die entsprechenden Niederschriften des Wahlvorstands keine besonderen Vorkommnisse auswiesen. Wenn man aber nachweislich der Dokumentation des Wahlgeschehens nicht vertrauen kann, kann man eben der Dokumentation des Wahlgeschehens nicht vertrauen – unabhängig davon, ob im jeweiligen Wahlbezirk Wahlfehler vorgetragen wurden oder nicht. Der gesunde Menschenverstand sagt uns, dass das Ergebnis einer derart chaotisch verlaufenen Wahl nur ein Scheinergebnis ist und eine derart fragwürdige Wahldokumentation keine Legitimität vermitteln kann.

Es hätte eine Stärkung von Demokratie und Rechtsstaat bedeutet, wenn das Bundesverfassungsgericht dies klar geäußert hätte. Aber das staatstragende Selbstverständnis des Gerichts ist traditionell auf den Schutz des Status Quo ausgelegt und stand einer solchen Entscheidung wohl zwingend entgegen. So hat das Gericht unfreiwillig das Vertrauen in die Demokratie und auch in die Institution Bundesverfassungsgericht weiter beschädigt.

Was bleibt, ist Unbehagen. Sowohl im Hinblick auf den Umfang der Wahlwiederholung als vor allem auch im Hinblick auf den Zeitablauf seit der angefochtenen Wahl. Wir brauchen ein unabhängiges Wahlprüfungsgericht und eine Reform der Wahlprüfung deshalb dringender denn je.