Mit dem Kopf durch die Wand

Nachdem im Dezember letzten Jahres bereits die Änderung am Infektionsschutzgesetz in Kraft trat, mit der eine berufsbedingte Impfpflicht für medizinisches und Pflegepersonal ab 15. März 2022 eingeführt wurde, hatten bereits viele Betroffene für sich die Konsequenz gezogen, ihren Beruf zu wechseln. Zu respektlos und heuchlerisch war der Umgang der Regierung mit der Berufsgruppe, deren Arbeitsbelastung schon vor dem Auftreten von Covid19 oft am Anschlag war – bei vergleichsweise schlechter Entlohnung.

Es gibt Schätzungen, die davon ausgehen, dass der Pflegebereich dadurch in diesem Vierteljahr etwa 5 bis 6 Prozent seiner Beschäftigten verloren hat. Viele Beschäftigte, die es ablehnen, sich einen Experimentalimpfstoff injizieren zu lassen, hängen aber auch an ihrem Beruf und sind der Pflege trotz dieses gesetzlichen Damoklesschwertes bis heute treu geblieben. Dies mit der Konsequenz, dass ihr Impfstatus am 16. März von ihren Arbeitgebern an die Gesundheitsämter gemeldet wurde.

Sie sind von der Impfpflicht betroffen? Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages und Arbeitsrechtsexperten halten Freistellungen und Kündigungen ohne Aufforderung des Gesundheitsamtes für rechtswidrig. Hier mehr erfahren.

Die deutsche Krankenhausgesellschaft hat jetzt ermittelt, dass durchschnittlich 6 Prozent des Krankenhauspersonals ungeimpft sind, in der Intensivpflege und im ärztlichen Dienst liegt die Quote mit 4 bzw. 3 Prozent etwas niedriger. Bei den Pflegediensten beträgt der Anteil der gemeldeten Ungeimpften dagegen sogar 7 Prozent. Und auch bei den Rettungsdiensten und bei den Feuerwehren hat die Impfpflicht eine personelle Lücke verursacht.

Die Beschäftigten, die die Impfung ablehnen, tun nichts Unrechtes. Selbst wenn die Impfung das Risiko einer Ansteckung oder Weitergabe des Virus verringern würde (was nicht der Fall ist) wäre die Impfpflicht angesichts der hohen Nebenwirkungsrisiken unverhältnismäßig. Dass die Regierung trotzdem an dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht festhält, ist einfach nur ein Skandal. Falls dann auch noch der selbst herbeigeführte Wegfall von Personal dazu genutzt würde, um über eine daraus abgeleitete Überlastung der Krankenhäuser die „Hotspot“-Regelung des neu geänderten Infektionsschutzgesetzes in Kraft treten zu lassen, wäre dies besonders perfide – aber kaum überraschend. Gleiches gilt für das Argument, man bräuchte jetzt eine allgemeine Impfpflicht um das medizinische Personal an der “Flucht” zu hindern.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist ein vorsätzlicher Anschlag auf unser Gesundheitssystem. Sie muss sofort ausgesetzt und schnellstmöglich aus dem Infektionsschutzgesetz gestrichen werden.