Kein Gefühlsstrafrecht!

Zu dem Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion, welches fordert, verbale sexuelle Belästigung künftig als Straftat zu bewerten, teilt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Thomas Seitz, mit:

„Das vorgelegte Positionspapier der SPD-Fraktion zum Thema Einführung eines Straftatbestandes ,Verbale sexuelle Belästigung‘ lehnt die AfD-Fraktion ab. Der Begriff der verbalen sexuellen Belästigung ist rein subjektiv. Bei Strafnormen bedarf es aber einer objektiven Bestimmung verbotener Verhaltensweisen zum Schutz eines bestimmten Rechtsguts. Zudem muss hierbei das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips beachtet werden. Verbale Verhaltensweisen lassen sich deshalb jenseits des zwingend gebotenen Schutzes von Kindern und Jugendlichen nicht verfassungskonform unter Strafe stellen.

Es ist in hohem Maße unredlich, wenn die SPD-Fraktion den in der Tat unerträglichen Fall einer verbalen sexuellen Attacke gegen ein 11-jähriges Mädchen zum Vorwand nimmt, um damit Verhaltensweisen zwischen Erwachsenen zu kriminalisieren.

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Gott sei Dank

Die Videos der riesigen schwarzen Rauchsäule über dem Europa-Park, die heute Nachmittag weltweit das Internet fluteten, ließen Schlimmes erahnen. Da heute eine Sitzungswoche des Bundestages beginnt, war ich bereits in Berlin und nicht wie sonst nur wenige Kilometer von Rust entfernt, als ich von dem Brand erfuhr. Daher musste ich aus der Ferne hoffen, dass er, wie jener 2018, glimpflich verlaufen würde.

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Heute vor 70 Jahren

Heute vor 70 Jahren erhoben sich die Bürger in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands um gegen die immer weiter voranschreitende Einführung eines undemokratischen sozialistischen Systems nach sowjetischem Vorbild und die zunehmenden Repressionen der SED-Regierung gegenüber dem Volk zu protestieren.

An über 700 Orten kam es zu Demonstrationen und wurde gestreikt. Die Menschen kamen aus allen Schichten zusammen, in den Berichten ist von einer zunächst sehr ausgelassenen Stimmung die Rede, was an das Hambacher Fest 1832 erinnert.

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Kranzniederlegung an den Weißen Kreuzen

Heute haben wir als AfD-Fraktion einen Kranz bei den Weißen Kreuzen am Rande des Tiergartens unweit von Reichstag und Brandenburger Tor niedergelegt. Die Vereinigung 17. Juni 1953 hatte alle Bundestagsfraktionen eingeladen, aber nur die AfD war gekommen. Grund dafür ist, dass dieser Verein auch nach der Wende immer eine kritische Distanz zu Regierung und Parteien gewahrt hat und z.B. gegen Joachim Gauck als Bundespräsident war.

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Inflationsprämie ist das kleinere Problem

Was in der Diskussion über die 3.000 Euro “Inflationsprämie” für Kanzler und Minister zu kurz kommt, ist der tatsächliche Hintergrund: Diese Prämie ist ein Ergebnis des etwas seltsamen Tarifabschlusses zwischen dem Bund und der Gewerkschaft Verdi. Um genau zu sein erhalten Beschäftigte und Beamte des Bundes verteilt über neun Monate zunächst steuerfrei 3.000 Euro (einmalig), zum März 2024 wird ihr Bruttogehalt dann um 200 Euro und die Summe um 5,5% erhöht.

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