Gesetzesentwürfe zur Suizidhilfe abgelehnt

Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Bundestag aufgetragen, die Suizidhilfe neu zu regeln. Dass über solche ethischen Fragen fraktionsübergreifend diskutiert und nach Mehrheiten gesucht wird, ist gut und richtig. Dass meine Fraktion wieder einmal von diesen Beratungen ausgeschlossen wurde, dagegen ganz klar falsch.

Heute wurden nun beide vorliegenden Gesetzesentwürfe mehrheitlich abgelehnt, vermutlich aus verschiedenen Gründen. Die Ablehnung der Gesetzesentwürfe war die richtige Entscheidung, wie ich bereits in einer Pressemitteilung und meiner Rede klar machte – gleichwohl ist die Situation unbefriedigend. Mir ist es allerdings lieber, dass die Suizidhilfe heute nicht neu geregelt wurde, als dass sie schlecht geregelt wird.

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Erfolg in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat gerade aufgrund des Eilantrages des Kollegen Thomas Heilmann (CDU) gegen das Turbo-Gesetzgebungsverfahren zum GEG/Heizungsgesetz, dem ich und andere Abgeordnete beigetreten sind, dem Bundestag untersagt, dieses Gesetz noch in der laufenden Sitzungswoche vor der Sommerpause zu verabschieden.

Dass die Ampel es jetzt – zumindest vorläufig – schriftlich hat, dass sie ihre Mehrheit im Bundestag nicht nutzen darf, um die Beratungs- und Beteiligungsrechte der Abgeordneten auszuhebeln, ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-063.html