Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Bundestag aufgetragen, die Suizidhilfe neu zu regeln. Dass über solche ethischen Fragen fraktionsübergreifend diskutiert und nach Mehrheiten gesucht wird, ist gut und richtig. Dass meine Fraktion wieder einmal von diesen Beratungen ausgeschlossen wurde, dagegen ganz klar falsch.
Heute wurden nun beide vorliegenden Gesetzesentwürfe mehrheitlich abgelehnt, vermutlich aus verschiedenen Gründen. Die Ablehnung der Gesetzesentwürfe war die richtige Entscheidung, wie ich bereits in einer Pressemitteilung und meiner Rede klar machte – gleichwohl ist die Situation unbefriedigend. Mir ist es allerdings lieber, dass die Suizidhilfe heute nicht neu geregelt wurde, als dass sie schlecht geregelt wird.
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