Eilverfahren gegen das Heizungsgesetz

Ich habe dem Bundesverfassungsgericht heute mitgeteilt, dass ich dem Eilverfahren des Kollegen Thomas Heilmann (CDU) beitrete. Er hat mit seinen Ausführungen im Interview vollkommen recht – auch damit, dass das Problem auch schon in der letzten Legislatur existierte, als die Union übrigens noch mitregierte (aber besser eine späte Einsicht, als gar keine Einsicht).

So wie die Koalition versucht, Gesetze (jetzt dieses irrsinnige Heizungsgesetz) durch den Bundestag zu peitschen, geht es nicht. Ich hoffe, dass unser Verfassungsgericht dem endlich einen Riegel vorschiebt.

Sommerempfang in Neckarwestheim

Das war heute eine sehr gelungene Veranstaltung unserer Landesgruppe Baden-Württemberg in Neckarwestheim.

Mit dabei im vollen Haus waren zahlreiche interessierte Gäste, die sich nach den jüngsten politischen Entwicklungen die AfD jetzt einmal aus der Nähe ansehen wollten und mir und den Kollegen in den Gesprächen nach den Vorträgen allesamt mitteilten, dass sie begeistert sind und sich über die Darstellung unserer Partei und Fraktion insbesondere im öffentlichen Rundfunk ärgern.

Davon zeugte auch der häufige Zwischenapplaus. Man konnte förmlich spüren, wie erleichtert viele Zuhörer waren, Politiker zu erleben, die den großen Herausforderungen, vor denen wir stehen, mit Vernunft und Sachverstand begegnen – statt mit Ideologie und weltfremden Utopien.

Rede zum Lobbyregister

Um wirkliche Transparenz zu schaffen, müssen sowohl der legislative, als auch der exekutive Fußabdruck für Gesetze als Ergänzung zum Lobbyregister vorgesehen werden. Eine Erweiterung der Kriterien, nicht eine Aufweichung durch Ausnahmen muss die Zielrichtung beim Lobbyregistergesetz sein, um ein Maximum an Transparenz zu schaffen. Außerdem muss die Referentenebene der Ministerien, die die Gesetze erarbeiten, in den Geltungsbereich.

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Strafrecht ist nicht der richtige Ort für Identitätspolitik

Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ sowie zum dazu von der AfD-Fraktion eingebrachten Änderungsantrag äußert sich der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Thomas Seitz, wie folgt:

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Kein Gefühlsstrafrecht!

Zu dem Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion, welches fordert, verbale sexuelle Belästigung künftig als Straftat zu bewerten, teilt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Thomas Seitz, mit:

„Das vorgelegte Positionspapier der SPD-Fraktion zum Thema Einführung eines Straftatbestandes ,Verbale sexuelle Belästigung‘ lehnt die AfD-Fraktion ab. Der Begriff der verbalen sexuellen Belästigung ist rein subjektiv. Bei Strafnormen bedarf es aber einer objektiven Bestimmung verbotener Verhaltensweisen zum Schutz eines bestimmten Rechtsguts. Zudem muss hierbei das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips beachtet werden. Verbale Verhaltensweisen lassen sich deshalb jenseits des zwingend gebotenen Schutzes von Kindern und Jugendlichen nicht verfassungskonform unter Strafe stellen.

Es ist in hohem Maße unredlich, wenn die SPD-Fraktion den in der Tat unerträglichen Fall einer verbalen sexuellen Attacke gegen ein 11-jähriges Mädchen zum Vorwand nimmt, um damit Verhaltensweisen zwischen Erwachsenen zu kriminalisieren.

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