Meine Fraktionskollegin Corinna Miazga hat am vergangenen Samstag den Kampf gegen den Krebs verloren. Sie war eine mutige, willensstarke und liebenswerte Frau, die mit gerade einmal 39 Jahren viel zu früh aus unserer Mitte gerissen wurde.

Corinna war mit ihrem politischen Talent, ihrer Energie und ihrer Unbestechlichkeit eine Hoffnungsträgerin für unsere Partei, noch mehr aber war sie mir seit vielen Jahren eine liebe Freundin geworden, die ich schon jetzt sehr vermisse.

Meine Gedanken sind bei ihren Angehörigen. Ihnen gilt mein tiefempfundenes Beileid.

Ruhe in Frieden, liebe Corinna.

Urteil: Erhöhung der Parteienfinanzierung von 2018 verfassungswidrig

Konfuzius wird der Ausspruch zugeschrieben: “Wenn du lange genug an einem Flussufer sitzt, kannst du irgendwann die Leiche deines Feindes vorbeitreiben sehen”.

Im Juni 2018 war ich Berichterstatter meiner Fraktion zu dem Gesetz der Großen Koalition, mit dem die Obergrenze der Parteienfinanzierung, trotz dass bereits ein automatischer Erhöhungsmechanismus bestand, einfach mal um 25 Millionen Euro erhöht wurde. Angeblicher Grund: Kosten der Digitalisierung. Wahrer Grund: Die Wahl- und damit Einnahmenverluste der SPD.

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Ein Skandal mit Ansage

Ein Skandal mit Ansage: Trotz des offensichtlichen Wirkungsmangels und trotz, wie sich jetzt herausstellt, drastisch unterschätzter Nebenwirkungen der Covid-19-Impfstoffe hatte die Bundesregierung nichts besseres zu tun, als mit Milliarden Euro deutschen Steuergelds unglaubliche Mengen dieser Präparate verbindlich zu bestellen, von denen ein großer Teil jetzt im Sondermüll landen dürfte. Nicht einmal ein Sonderkündigungsrecht wurde vereinbart.

Die Antwort der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage aus dem Dezember hierzu liefert die unglaublichen Zahlen. Die JUNGE FREIHEIT berichtet.
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Eine Ohrfeige für die Regierungskoalition

Das Berliner Verfassungsgericht stärkt die Position der AfD-Fraktion, dass nur die vollständige Wiederholung der Berliner Bundestagswahl den festgestellten Mängeln Rechnung trägt. In Berlin hat die Wahlprüfung durch das Verfassungsgericht funktioniert. Doch die festgestellten Missstände betrafen die gleichzeitig stattfindenden Bundestagswahlen gleichermaßen. Bundesverfassungsrichter Peter Müller sprach in einem Interview von Zuständen wie ,in irgendeinem diktatorischen sogenannten Entwicklungsland‘. Bundeswahlleiter Georg Thiel rügte das Berliner Bundestagswahlgeschehen als ,komplettes systemisches Versagen der Wahlorganisation‘. Doch anders als das Verfassungsgericht entschied die Koalition vergangene Woche im Bundestag zum Schutz der eigenen Mandate nur in 431 von 2200 Berliner Wahlbezirken die Bundestagswahl zu wiederholen.

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