Keine mutige Entscheidung

Mehr als zwei Jahre nach der Chaos-Bundestagswahl von 2021 steht mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts endlich fest, welche Folgen die Chaos-Wahl hat. Anders als der Berliner Verfassungsgerichtshof, der eine vollständige Wiederholung der Wahlen auf Landesebene (Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenversammlung) angeordnet hat, lässt das Bundesverfassungsgericht die Wahl in lediglich 455 von 2256 Urnen- und Briefwahlbezirken wiederholen.

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