Guten Appetit!

Schon seit zehn Monaten darf man die gemeine Hausgrille, auch Heimchen genannt, in der EU offiziell als “Novel Food” anbieten, jetzt wurde mit einer EU-Verordnung auch Lebensmittelherstellern erlaubt, Heimchen, Heuschrecken, Mehllwürmer und Getreideschimmelkäfer pulverisiert und entfettet als Zutat für ihre Produkte zu verwenden.

Ganz neu ist die Verwendung von Insekten ja nicht: Der seit 1959 zugelassene rote Lebensmittelfarbstoff E120 (Karmin) wird ja aus Schildläusen gewonnen. Neu ist aber, dass es jetzt explizit darum geht, das Eiweiß der Insekten als Nahrungsquelle zu erschließen.

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Bevölkerungsrückgang im Schwarzwald-Baar-Kreis

Einer der Wahlgrundsätze unseres Rechtsstaates ist der der Gleichheit der Wahl. Das bedeutet, dass alle Stimmen gleich viel wert sein müssen. Aus diesem Grund ist etwa das sogenannte Europäische Parlament aus deutscher verfassungsrechtlicher Sicht überhaupt keine Volksvertretung, denn bei den Wahlen ist die Stimme eines Maltesers ungefähr so viel wert, wie die von 57 Deutschen. Das entspricht also einer Abweichung von 5700%.

Für die Praxis fordert das Bundeswahlgesetz, dass beim Zuschnitt von Wahlkreisen eine Abweichung von maximal 15% vom Durchschnitt bei der Bevölkerungszahl (ohne Ausländer) angestrebt wird, eine Abweichung von mehr als 25% ist nicht zulässig.

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Ein Skandal mit Ansage

Ein Skandal mit Ansage: Trotz des offensichtlichen Wirkungsmangels und trotz, wie sich jetzt herausstellt, drastisch unterschätzter Nebenwirkungen der Covid-19-Impfstoffe hatte die Bundesregierung nichts besseres zu tun, als mit Milliarden Euro deutschen Steuergelds unglaubliche Mengen dieser Präparate verbindlich zu bestellen, von denen ein großer Teil jetzt im Sondermüll landen dürfte. Nicht einmal ein Sonderkündigungsrecht wurde vereinbart.

Die Antwort der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage aus dem Dezember hierzu liefert die unglaublichen Zahlen. Die JUNGE FREIHEIT berichtet.
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Urteil des OLG München

Vor genau einer Woche hatte ich schon über das Verfahren berichtet, heute fiel in München vor dem Oberlandesgericht das Urteil.

Und es geschehen noch Zeichen und Wunder: Die Bundesanwaltschaft hat sich durchgesetzt. Der Syrer, der im vergangenen Jahr in einem ICE mit einem Messer auf Fahrgäste eingestochen hat, wurde wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu 14 Jahren Haft verurteilt. Damit folgte das Gericht der Sichtweise, dass der Täter eine paranoide Schizophrenie nur vortäuscht. Nicht gefolgt ist es leider dem Antrag auf lebenslängliche Haft, die hätte ihn für mindestens 15 Jahre hinter Gitter gebracht.